Nach dem Bekanntwerden von Cum-Ex, einem der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik bei denen der Fiskus Milliarden an Steuern auf Dividenden erstattet hat, ohne dass sie zuvor erhoben wurden, schien es, als würde der Rechtsstaat handeln, Schlupflöcher schließen und gegen involvierte Akteure ermitteln. Profitiert hatten neben beinahe allen großen deutschen Geldhäusern auch prominente Reiche, involviert waren Aktienhändler, Top-Manager, Anwälte, Steuerexperten und Berater von Konzernlenkern, von denen einige bei Großbanken beschäftigt sind oder waren, darunter die Deutsche Bank, Barclays, Morgan Stanley, JP Morgan, Merrill Lynch, BNP Paribas, Banco Santander und Lehman Brothers.
Es folgten Enthüllungen zu weiteren Steuerbetrugsmechanismen, erst "Cum-Cum" und im Jahr 2018 sogenannte "Cum-Fake"-Geschäfte, bei denen für nicht vorhandene Aktien Steuern verlangt wurden und dem Staat so ein Schaden in einem hohen dreistelligen Millionenbereich entstanden ist.
Der Skandal um die Cum-Fake-Geschäfte wurde im November 2018 durch Recherchen des WDR und der Süddeutschen Zeitung öffentlich bekannt. Das Ministerium unter Bundesfinanzminister Olaf Scholz reagierte offenbar direkt und hatte nach eigenen Aussagen auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis über den Skandal mit Phantom-Aktien.
Konkret handelt es sich im Fall von Cum-Fake um einen Missbrauch mit "American Depositary Receipts" (ADR), die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt wurden, wobei jedoch den ADR-Papieren gar keine echte Aktie zugrunde liegt. So sollen unrechtmäßig Steuern in dreistelliger Millionenhöhe erstattet worden sein.
Bundesfinanzminister Schäuble reagierte nicht auf Warnungen
Auf der Basis von Email-Korrespondenz zwischen dem Unternehmen Clearstream, das unter anderem als Zentralverwahrer für die internationalen Kapitalmärkte fungiert und den deutschen Aktienhandel überblickt, und dem Bundesfinanzministerium aus dem Jahr 2012 wurde die Behörde bereits zu dem Zeitpunkt über Unregelmäßigkeiten bei Geschäften mit den ADRs gewarnt.
Berichten zufolge liegen die Emails dem WDR und der Süddeutschen Zeitung vor und beinhalten demnach unter anderem sehr deutliche Warnungen des Clearstream-Managers über den Missbrauch mit den ADRs. Offenbar reagierte das Bundesfinanzministerium jedoch lediglich mit einem Verweis auf geltende Regeln sowie auf die Deutsche Kreditwirtschaft – wohlgemerkt die Interessensvertretung der Kreditinstitute –, mit der sich Clearstream abstimmen könne.
Abgesehen von dieser fahrlässigen Reaktion auf eine Warnung von einem Experten und Insider scheint das Bundesfinanzministerium vorsätzlich eben diese Kenntnis verschleiert zu haben. So hatte sich der WDR im Jahr 2018 mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Finanzministerium gewandt. In seiner Antwort hat das BMF jedoch zu dieser aufschlussreichen Korrespondenz mit den Warnungen keinen Zugang gegeben.
Der Clearstream-Manager hatte sich den Berichten zufolge jedoch gar erneut im Jahr 2013 an das BMF gewandt, um es auf den möglichen Missbrauch aufmerksam zu machen sowie darauf, dass es keinerlei Kontrollinstanzen gebe. In diese Korrespondenz erhielt der WDR Einblick, jedoch war insbesondere der relevante Abschnitt über die Warnungen vor Missbrauch mit den ADRs geschwärzt – vorgeblich um Clearstream zu schützen.
In dem Bericht heißt es auch, dass das Finanzministerium, mittlerweile geführt von Olaf Scholz und um viel Erfahrung mit massivem Steuerbetrug reicher, keinen Anlass zur Sorge in der Korrespondenz erkennt.
Die von Ihnen zitierte Korrespondenz aus dem Jahr 2012 ließ damals und lässt auch heute nicht den Schluss auf Steuergestaltungen zu, die zu einer doppelten Erstattung zu Lasten des Staates geführt hätten.
Dabei ist aufgrund der bisherigen Erfahrung selbst dem Bundesfinanzministerium bekannt, dass Rahmen von ADR-Geschäften auch ohne "doppelte Erstattung" unrechtmäßig Steuergelder erstattet wurden.
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