Rund jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger, dem das Jobcenter Leistungen kürzt, muss dabei Einbußen in Höhe von einem Drittel des Hartz-IV-Regelsatzes oder mehr hinnehmen. Die große Mehrheit der Betroffenen wird weniger drastisch sanktioniert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.
Demnach waren im Jahr 2018 im Schnitt rund 132.000 der ungefähr 4,1 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten pro Monat von einer Hartz-IV-Kürzung betroffen. Das kann passieren, wenn Termine beim Jobcenter ohne Angaben von wichtigen Gründen nicht wahrgenommen oder Jobangebote nicht angenommen werden.
In 43 Prozent der Fälle lag die verhängte Sanktion bei zehn Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes des Jahres 2018 oder weniger und betrug damit also weniger als 41,60 Euro. Weitere knapp 38 Prozent der Betroffenen wurden mit einem Abzug in Höhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert, wie aus der Regierungsantwort hervorgeht. Höhere Kürzungen mussten 19 Prozent der Leistungsempfänger hinnehmen. Komplett gestrichen wurden Leistungen bei rund 7.000 Empfängern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass es Sanktionen in dieser Schärfe nicht mehr geben darf. Nur noch Leistungskürzungen bis 30 Prozent sollen künftig erlaubt sein. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte für dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz angekündigt.
Die Vorsitzende der Linken Katja Kipping erneuerte vor dem Hintergrund der Zahlen die Forderung ihrer Partei nach einer vollständigen Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen. Der Deutschen Presse-Agentur sagte sie:
Ein Minimum unter dem Existenzminimum gibt es nicht. Daher: Weg mit allen Sanktionen bei Hartz IV und den Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe.
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(rt deutsch/dpa)