Hinterbliebene klagen an: Mobiltelefondaten von Germanwings-Opfern gelöscht

Der Co-Pilot des Germanwings-Flugs 9525 ließ im März 2015 das Flugzeug an den südfranzösischen Alpen zerschellen. Alle Insassen kamen dabei ums Leben. 50 der gefundenen Mobiltelefone wurden jetzt an Hinterbliebene übergeben. Diese beklagen, die Daten seien gelöscht worden.

Insgesamt 60 Mobiltelefone der Opfer des Germanwings-Flugs 9525 von Barcelona nach Düsseldorf wurden gefunden, 50 davon an Hinterbliebene zurückgegeben. Diese beklagen jedoch, dass die Mobiltelefone nicht mehr über die Daten der umgekommenen nahen Verwandten verfügen. 

Der EDV-Experte Mario Krolow äußerte sich gegenüber dem Focus über eine mögliche Manipulation nach dem Absturz: 

Es wurde definitiv nach dem Absturz manipuliert. Der NAND-Speicher, der als Festplatte des Handys dient, wurde entnommen. Das kann nicht durch den Aufprall geschehen sein, da die Platine ansonsten keine Schäden aufweist. Auf dem NAND-Speicher befinden sich alle Daten – also SMS-Verläufe, Fotos und Anruflisten. 

16 der insgesamt 150 Opfer stammten vom Joseph-König-Gymnasium in Haltern am See, darunter zwei Lehrerinnen. Die Schüler wurden im Rahmen eines Schüleraustauschs nach Spanien geschickt. Der Andrang der Schüler, an dem Austausch teilzunehmen, war so groß, dass unter den Schülern gelost wurde, wer mitfliegen durfte. 

Der Co-Pilot der Germanwings-Maschine, Andreas Lubitz, der am Tag des 24. März 2015 im Cockpit saß, soll schon im Vorhinein unter psychischen Problemen gelitten haben. Damals hatte er die Maschine bewusst gegen das französische Bergmassiv Trois-Èvêchés gesteuert. An seiner Tätigkeit bei Germanwings änderte seine Erkrankung nichts. Piloten und Crew hatte er aus dem Cockpit gesperrt. Bei der Bergung waren rund eintausend Einsatzkräfte im Einsatz. 

Nach dem Tag des Absturzes, so berichtet ein Elternteil, sei das Handy seines Sohnes erreichbar gewesen. Jetzt aber seien alle Daten gelöscht. Wer die Daten wann auf welche Anweisung hin gelöscht hat, ist nicht bekannt. Auch die mögliche Rechtfertigung, dass die Daten zum Schutz der Angehörigen gelöscht worden seien, weil Handyvideos des Absturzes womöglich zu grausam erschienen, hätte man den Hinterbliebenen überlassen müssen.