Am 7. April 2018 soll es im syrischen Duma angeblich zu einem Giftgaseinsatz gekommen sein, für den der Westen ungeprüft, dafür aber sofort Damaskus verantwortlich machte. Ein späterer Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu dem Vorfall stützte diese Schuldzuweisung. Doch ebendieser Bericht gilt mittlerweile als höchst umstritten, da er wesentliche Fakten unterschlagen haben soll.
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So erklärte im Oktober 2019 ein OPCW-Whistleblower und Teilnehmer der Expertendelegation in Duma, dass die Ergebnisse im offiziellen Abschlussbericht jener Untersuchung nicht dem entsprechen, was die Inspektoren vor Ort in Syrien festgestellt hatten. Beweise seien selektiv gefiltert und gewichtet worden, und andere, denen entgegenstehende Informationen seien zurückgehalten worden.
Gestützt werden diese Aussagen auch von einem zweiten Whistleblower sowie von Veröffentlichungen eines geleakten internen OPCW-E-Mailverkehrs durch die Whistleblower-Plattform WikiLeaks. RT Deutsch-Redakteur Florian Warweg wollte auf der Bundespressekonferenz am 25. November wissen, ob der Bundesregierung die Kritik der Whistleblower am OPCW-Bericht bekannt sei und – wenn ja – wie sie diese Kritik bewertet.
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Zudem fragte der Redakteur das Bundesverteidigungsministerium nach einem bemerkenswerten Detail, das im Rahmen der Whistleblower-Tätigkeit bekannt gewordenen war: Im Juni 2018 soll die Fact-Finding-Mission der OPCW zur Aufklärung des mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatzes im syrischen Duma auch eine Expertengruppe des zur Bundeswehr gehörenden Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien (WIS) mit Sitz in Munster (Örtze) konsultiert haben, um die Meinung dieser Institution zur Todesursache der Opfer in Duma einzuholen. Die Einschätzung der WIS-Experten soll allerdings nicht dem gewünschten "Assad ist schuld-Narrativ" der OPCW-Direktion entsprochen haben. Auffallend: Weder in der Zeitleiste der Fact-Finding-Mission noch im Abschlussbericht der OPCW gibt es einen Verweis auf diese Konsultation des WIS durch die OPCW.
Insbesondere die Antwort des Auswärtigen Amtes (AA) war in diesem Zusammenhang dann sehr aufschlussreich. Hieß es zunächst, man hätte "keine Kenntnis von diesen Dokumenten", gab es im Laufe der BPK zwei "Nachreichungen". Diese ließen das AA allerdings nicht unbedingt glaubwürdiger erscheinen:
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