Hartz IV-Sanktionen: Arbeitsministerium will Urteil des Verfassungsgerichts umgehen

Das Verfassungsgericht sprach sich jüngst gegen drastische Hartz IV-Kürzungen aus. Das Arbeitsministerium plant laut Medienberichten, dieses Urteil zu umgehen, indem Sanktionen zusammengerechnet werden. Das Existenzminimum könnte so um mehr als die Hälfte unterschritten werden.

Im Jahr 2018 waren 5.847.255 Leistungsberechtigte beim Jobcenter gemeldet. Bisher war es möglich, Hartz IV zu kürzen oder sogar ganz zu streichen. Das Verfassungsgericht entschied Anfang November, dass Kürzungen bei über 25-Jährigen Langzeitarbeitslosen von 60 Prozent und mehr des Satzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

Die Kürzungen sind demnach verfassungswidrig und "nicht zumutbar". Abzüge von mehr als 30 Prozent sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Das Urteil muss umgesetzt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll jedoch ein neuer Entwurf der Bundesagentur für Arbeit die Kürzungen trotz des Urteils weiterhin ermöglichen. 

Die künftige Sanktionierung wird in dem Entwurf dadurch ermöglicht und das Urteil des Verfassungsgerichts dahingehend umgangen, indem es die Sanktionen zusammenzählt. Die 30-prozentigen Abzüge werden damit überschritten: 

Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach Paragraf 31 und 32 laufen die Minderungen parallel ab, das heißt, die Minderungsbeiträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. 

Dies kann zur Folge haben, dass die Beiträge für die Existenzsicherung des Hartz IV-Beziehers um mehr als die Hälfte sinken. Derzeit können Alleinstehende Personen einen Hartz IV-Satz von 424 Euro erhalten. Mit dem 1. Januar wird dieser auf 432 Euro angehoben. 

Wenn der Bezieher eine angebotene Arbeit nicht annimmt oder diese kündigt, wird der Satz um 30 Prozent in den Folgemonaten gekürzt. Geschieht dies erneut, werden 60 Prozent abgezogen. Schließlich kann es dazu kommen, dass lediglich Sachleistungen ausgezahlt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit dementiert die Medienberichte.

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