Der Begriff "K.-o.-Tropfen" ist ein Sammelbegriff und umfasst narkotisierende Stoffe. Oft werden solche potenziellen Opfern unwissentlich zugefügt, um später Sexual- oder Eigentumsdelikte zu begehen. Die betroffene Person wird hierdurch betäubt und weitgehend wehrlos. K.-o.-Tropfen werden daher manchmal auch als "Vergewaltigungsdroge" bezeichnet.
Mittels neuer Methoden der Analytik sollen sichergestellte Proben in Hamburg bei Verdachtsfällen des Einsatzes von K.-o.-Tropfen auf 143 verschiedene mögliche Substanzen untersucht werden. Allein in diesem Jahr habe es in Hamburg 66 gemeldete Verdachtsfälle gegeben.
Die Berliner Polizei weist daraufhin, dass es keine verlässlichen Zahlen gebe, da die Aufnahme der narkotisierenden Stoffe meist im Zusammenhang mit Alkoholkonsum erfolge. Die Opfer seien sich oft nicht bewusst, dass ihre Gedächtnislücken auf K.-o.-Tropfen zurückzuführen sind. Die Wirkung tritt – je nach Dosierung – bereits nach 10 bis 20 Minuten ein. Die ersten Anzeichen sind Übelkeit und Schwindelgefühl, später folgt Bewusstlosigkeit. Erst nach Stunden kommen die Opfer wieder zu sich. Die Bewusstlosigkeit wird von den Tätern ausgenutzt. Nachweisen lassen sich diese Drogen nur bis zu 12 Stunden nach der Einnahme.
In Deutschland sind die beiden Stoffe GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure oder im allgemeinen Sprachgebrauch "Liquid Ecstasy") und GBL (Gamma-Butyrolacton) seit dem Jahr 2002 verboten. Hochdosiert führt GHB zu Müdigkeit und Koordinationsstörungen, bis hin zur Bewusstlosigkeit oder gar zum Tod durch Atemlähmung. Eine Drogeriekette bietet in ihrem Online-Shop ein Armband, welches mittels des "Xantus-Drinkchecks" Getränke im Schnelltest auf GHB prüft. Die Substanz GBL jedoch, welche leichter zu beschaffen ist, kann zumindest durch diesen Test nicht nachgewiesen werden.
In Niedersachsen startete das Gesundheitssministerium eine Kampagne, um über die Gefahr, Opfer durch K.-o.-Tropfen zu werden, aufzuklären.