Das geplante Verbot betrifft Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke dünner als 50 Mikrometer, die es im Geschäft oft an der Kasse gibt. Tüten für Obst und Gemüse dagegen sollen hiervon ausgenommen sein, denn zu diesen Knotenbeuteln gebe es bislang keine Alternative. Damit die Bestände aufgebraucht werden können, sei eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen. In den meisten Verkaufseinrichtungen gibt es die Kunststofftragetaschen an der Kasse nur noch gegen Bezahlung.
Hierdurch sei der Verbrauch zwar bereits zurückgegangen: Waren es 2015 noch 68 Tüten pro Kopf, sank der Verbrauch im Jahr 2018 auf 20 pro Kopf.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze legte nun aber nach:
Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten benutzt. Häufig landen sie in der Umwelt, wo sie über viele Jahrzehnte verbleiben und jede Menge Schäden anrichten können.
Auch würden sich immer mehr Menschen (wieder) daran gewöhnen, mehrmals verwendbare Beutel mitzuführen. Durch das geplante Verbot würden auch diejenigen Händler gezwungen werden, auf Kunststofftragetaschen zu verzichten, die diese bis jetzt noch unentgeltlich abgegeben haben. Verstöße gegen das künftige Verbot sollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.
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