Wie passen die Worte "restriktive Rüstungsexportpolitik" mit dem voraussichtlich größten Exportvolumen der vergangen elf Jahren zusammen? Trotz dieser Tatsache spricht das für Rüstungsexporte zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) von einer "zurückhaltenden und verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik" seitens der Bundesregierung.
Bei der Bundespressekonferenz wollten die Journalisten von RT Deutsch und anderen Medien von der Sprecherin des BMWI wissen, welche Erklärung die Bundesregierung für diese massiv gestiegenen Rüstungsexporte gegenüber dem Vorjahr hat. Unter den Empfängern befinden sich Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate, die nach wie vor am Krieg in Jemen beteiligt sind. Gemäß dem Koalitionsvertrag dürfen keine deutschen Rüstungsgüter an Kriegsparteien in Jemen geliefert werden. Die Regierungssprecher redeten sich um Kopf und Kragen und verwiesen am Ende darauf, dass der Bundessicherheitsrat nicht gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ist, sondern lediglich dem Bundestag.
RT Deutsch wollte vom BMWI wissen, ob die sogenannten "Post-Shipment-Kontrollen", also Vor-Ort-Inspektionen von gelieferten Rüstungsgütern, im Vorfeld angekündigt werden oder ob es sich um spontane Kontrollen handelt. Bei den Inspektionen wird überprüft, ob die gelieferten Güter sich tatsächlich noch im angegebenen Empfangsland befinden und für die angedachten Zwecke gebraucht werden. Folgende Erklärung lieferte das Ministerium wie versprochen nach:
Die Einführung der Post-Shipment-Kontrollen erfolgte auf Basis von Endverbleibserklärungen, in denen die ausländischen staatlichen Empfänger Deutschland das Recht zu Vor-Ort-Kontrollen einräumen. Die Endverbleibserklärungen werden im Sinne der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" von Drittländern verlangt.Mit den Kontrollen soll überprüft werden, ob die gelieferten Waffen noch bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind. Die Endverwender verpflichten sich im Rahmen der Genehmigungserteilung, die Durchführung der Kontrollen zu ermöglichen. Die Kontrollen vor Ort erfolgen dann in Abstimmung mit dem jeweiligen Empfängerland. Nach den Eckpunkten der Bundesregierung zur Einführung von Post-Shipment-Kontrollen werden bei der Vorbereitung sowie der Durchführung der Post-Shipment-Kontrollen im Rahmen der Geschäftsverteilung der Bundesregierung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die jeweilige Auslandsvertretung beauftragt.
Bei den Inspektionen handelt es sich also um keine Überraschungskontrollen, sondern im Vorfeld mit den Regierungen der entsprechenden Länder koordinierte.
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