Das Dokument kursiert seit einigen Tagen im Netz, mehrere Medien hatten darüber am Wochenende berichtet. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Montag die Echtheit des Dokuments. Die AfD kritisierte die Entscheidung.
Hintergrund ist ein sogenanntes Familienfest der AfD am vergangenen Donnerstag in Eisenach und eine Gegendemonstration, die im Vorfeld mit dem Titel "Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke" angemeldet wurde. Die Stadt Eisenach machte für den Gegenprotest eine Auflage, die die Verwendung der Bezeichnung Faschist während der Versammlung untersagte. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Bezeichnung als Beleidigung strafrechtlich relevant sei.
Dagegen wehrten sich die Gegendemonstranten gerichtlich und beriefen sich in dem Eilverfahren auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. In der ausführlichen Begründung ihres Antrags zitieren sie Äußerungen Höckes und führen auch Einschätzungen von Sozialwissenschaftlern und Historikern an.
Das Gericht folgte der Argumentation der Gegendemonstranten, die ausreichend glaubhaft gemacht hätten, dass "ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht", wie es in dem Beschluss heißt. Das Verwaltungsgericht musste bei dieser Einzelfallentscheidung zwischen der "Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot" abwägen.
Laut Beschluss der Richter gehe es in dem Fall um eine "die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hinsichtlich eines an prominenter Stelle agierenden Politikers". Damit stehe die "Auseinandersetzung in der Sache" und nicht die "Diffamierung der Person im Vordergrund". Gegen die Entscheidung können die Prozessbeteiligten Rechtsmittel einlegen.
Die Thüringer AfD reagierte empört auf die Entscheidung. Stefan Möller, neben Höcke einer der beiden Landessprecher der Thüringer AfD, sagte:
Das Urteil ist eine Schande für einen Rechtsstaat.
Es zeige eine Tendenz von Gerichten, "den Schutz der Persönlichkeit von Politikern selbst bei schwer ehrabschneidenden Anfeindungen geringzuschätzen", so Möller weiter.
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(rt deutsch / dpa)