Gerichtsurteil: BND muss Informationen zu Hintergrundgesprächen herausgeben

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der BND Informationen zu Hintergrundgesprächen mit Journalisten herausgeben muss. Geklagt hatte ein Journalist, der nicht zum exklusiven Kreis der eingeladenen Journalisten gehörte. Doch nun droht Gefahr – aus Russland.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) gestärkt. Der Geheimdienst müsse einem Journalisten bestimmte Auskünfte über Hintergrundgespräche mit anderen Medienvertretern erteilen, entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch (Az.: BVerwG 6 A 7.18).

Geklagt hatte der rechtspolitische Korrespondent des Berliner Tagesspiegel, Jost Müller-Neuhof. Er berief sich auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch und wollte vom BND unter anderem wissen, über welche Themen bei den als vertraulich deklarierten Runden gesprochen wurde und welche Medien und welche Journalisten konkret eingeladen waren.

Müller-Neuhof kritisierte "eine selektive Informationsvermittlung" des BND in diesen Hintergrundgesprächen.

Es geht darum, etwas Licht ins Dunkelfeld dieser Form der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit zu bringen", sagte er. Auch andere Bundesbehörden oder Ministerien lüden zu solchen vertraulichen Gesprächsrunden ein.

Der BND hatte die Herausgabe der Informationen verweigert und sich auf ein "Geheimhaltungsinteresse" berufen. Zudem stehe das informationelle Selbstbestimmungsrecht der eingeladenen Journalisten der Erteilung der gewünschten Auskünfte im Weg. Nach eigenen Angaben bat der BND jeweils rund 30 Pressevertreter zu den Gesprächen.

Den Argumenten folgten die Bundesverwaltungsrichter allerdings nicht. Der grundgesetzlich geschützte Auskunftsanspruch der Presse sei prinzipiell auch auf den Geheimdienst anwendbar, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung. Daher müsse sehr sorgfältig abgewogen werden, welche Gründe gegen eine Auskunftserteilung sprechen könnten.

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Ein schutzwürdiges öffentliches Interesse wäre zum Beispiel, dass man keine Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Geheimdienstes ziehen können soll. Auch die Erfüllung seiner Aufgaben darf nicht gefährdet werden. Dass das durch die Erteilung der Auskünfte geschehen könnte, habe der BND '"nicht hinreichend dargelegt", erklärte das Gericht. Das Auskunftsinteresse der Presse überwiege zudem in diesem Fall die informationelle Selbstbestimmung der Journalisten.

In einem Punkt wies das Gericht die Klage jedoch ab: Der Kläger hatte auch wissen wollen, ob und wie das Bundeskanzleramt über eine Interview-Äußerung des BND-Präsidenten zur Beteiligung der Gülen-Bewegung am Militärputsch in der Türkei unterrichtet wurde.

Einer Beantwortung steht das schutzwürdige öffentliche Interesse an der Sicherung der Aufgabenerfüllung des BND entgegen", hieß es vom Gericht.

Der BND erklärte nach der Urteilsverkündung, er nehme die Entscheidung "mit Respekt zur Kenntnis". Ob der Geheimdienst auch in Zukunft noch zu Hintergrundgesprächen einladen wird, ließ er jedoch offen.

Die FAZ sieht den deutschen Qualitätsjournalismus aufgrund der richterlichen Entscheidung unsicheren Zeiten entgegengehen, denn ewig droht die russische Gefahr.

Wenn schon der Auslandsgeheimdienst nun dazu verpflichtet ist, Teilnehmer und Themen von Hintergrundgesprächen zu nennen, so dürfte das erst recht für alle anderen staatlichen Stellen gelten. Das könnte Journalisten auch schaden. Der russische Sender 'RT' könnte etwa in erfahren (sic!), wer alles beim BND, im Kanzleramt oder im Auswärtigem Amt zu welchen Themen Gespräche geführt hat. Das wäre auch für russische Dienste interessant (wenn sie es nicht ohnehin wissen)", unkt Autor Reinhard Müller.

Wenn dem deutschen Journalismus Ungemach droht, dann nicht durch zwielichtiges Durchstechen und fragwürdige Mauscheleien hinter verschlossenen Türen, sondern durch den unstillbaren und destruktiven Wissensdurst des Kreml. Die FAZ ist selbst immer wieder geladener Gast bei den illustren Unterredungen.

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