Deutschland: Gesetz gegen Kinderehen bringt keinerlei Verbesserung

Im Juli 2017 wurde das Gesetz gegen Kinderehen beschlossen. Laut der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes verfehlt jedoch das Gesetz die Ziele. Von den in den letzten zwei Jahren registrierten 813 Kinderehen wurden nur zehn per Gerichtsentscheid aufgehoben.

Im Jahr 2016 gab es in Deutschland 1.400 Kinderehen. Das Gesetz gegen Kinderehen wurde im Nachgang zur Flüchtlingskrise initiiert. Ende des Jahres wird es eine Überprüfung dieses Gesetzes geben, aber schon jetzt sagt Terre des Femmes, dass dieses sein Ziel verfehlt habe. In den letzten zwei Jahren wurden in Deutschland noch immer 813 Kinderehen gemeldet. 

Nach dem sogenannten Kinderehen-Gesetz gilt: 

Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit wird im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Bisher konnte das Familiengericht Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreien. Diese Möglichkeit entfällt.

Bei Ehen zwischen 16 und 18 Jahren soll demnach ein Gericht über die Rechtsgültigkeit entscheiden, und zwar auch dann, wenn zwischenzeitlich der zur Zeit der Eheschließung minderjährige Partner volljährig geworden ist. 

Mit dem Gesetz sollten vor allem Flüchtlingsmädchen geschützt werden. Aber seit Inkrafttreten des Gesetzes wurde nur in 97 Fällen durch ein Familiengericht die Annullierung der rechtswidrigen Eheschließungen gefordert. Es folgten hierauf 53 Urteile, durch die lediglich zehn Eheschließungen annulliert wurden. 

Ein weiteres Problem ist ein fehlendes länderübergreifendes Register. Nur wenige Bundesländer registrieren die einschlägigen Fälle. Viele der Mädchen, die als minderjährige Bräute zur Zeit der Flüchtlingskrise nach Deutschland kamen, sind inzwischen volljährig und die Jugendämter somit nicht mehr für sie zuständig. 

Die Referentin von Terre des Femmes, Myria Böhmecke kommentiert:

Die wenigen Aufhebungen von Frühehen bilden nicht die Wirklichkeit ab. In vielen Fällen sind diese Verbindungen keine freien Lebensentscheidungen der Mädchen. 

Böhmecke kritisiert, dass viele Behörden gar nicht wüssten, wie sie mit den "Problemen von streng patriarchalischen Gesellschaften" umgehen sollen. Dass nur zehn Ehen mit unmündigen Ehepartnern aufgehoben worden sind, ist für Böhmecke nicht nachvollziehbar. 

Mehr zum ThemaJa-Wort unter Zwang: Mindestens 6.000 Zwangsehen in Berlin pro Jahr