Die Kaperung und wochenlange Festsetzung des iranischen Tankers "Grace 1" vor Gibraltar waren laut Einschätzung eines aktuellen Völkerrechtsgutachtens für den Bundestag völkerrechtswidrig. Die Beschlagnahmung des Schiffes am 4. Juli 2019 durch ein britisches Marinekommando in der Straße von Gibraltar habe "keine Rechtsgrundlage im Seevölkerrecht", so das eindeutige Urteil der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Mehr zum Thema - Bundestagsgutachten: Bundesregierung brach innerhalb von einem Jahr dreimal das Völkerrecht
RT-Redakteur Florian Warweg konfrontierte auf der Bundespressekonferenz die Regierungssprecher mit dem Ergebnis des Gutachtens und fragte, ob angesichts der Schlußfolgerungen der Völkerrechtler die Bundesregierung ihre bisherige Haltung, nach der die Festsetzung angeblich im Einklang mit dem Internationalen Seerecht geschehen sei, revidieren würde. Die Antwort geriet zu einem Lehrstück über die Willkür und Arroganz der amtierenden Bundesregierung, insbesondere des Auswärtigen Amtes, hinsichtlich des Umgangs mit geltendem Völkerrecht und den diesbezüglichen Analysen und Bewertungen durch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages: