Am Sonntagabend hatten sich Union und SPD – nach langen Verhandlungen – unter anderem auf eine Reform der "Mietpreisbremse" und deren Verlängerung bis 2025 geeinigt. Zudem bestätigte Karlsruhe jüngst, dass die Mietpreisbremse, gegen die eine Vermieterin geklagt hatte, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Diese Mietpreisbremse soll verhindern, dass Wohnungen in manchen Gegenden unbezahlbar werden. Vor allem in Großstädten wird das Wohnen immer teurer, während Gehälter, Niedriglöhne, Renten und die sogenannte Grundsicherung, auf die schon viele angewiesen sind, keineswegs entsprechend ansteigen. Vermieter dürfen demnach in Gebieten "mit einem angespannten Wohnungsmarkt" von einem neuen Mieter "nur" höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen.
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Mit Bezug auf die bisherige Regelung entschieden die Richter in Karlsruhe am Sonntag, dass die Mietpreisbremse durchaus mit dem Grundgesetz übereinstimmt und keineswegs – wie seitens einer Berliner Vermieterin und dem Landgericht gefordert –, gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken."
Die Regulierung der Miethöhe sei dazu geeignet – und den Vermietern auch zumutbar.
Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt."
Im Übrigen sei die Geltungsdauer befristet, und es gäbe Ausnahmen. So gilt der Mietendeckel nicht für neu gebaute oder gerade sanierte Wohnungen. Der Vermieter darf außerdem mehr Miete als eigentlich zulässig verlangen, wenn der Vormieter bereits ebenfalls zu viel gezahlt hatte.
Während Immobilienverbände die Signale aus Karlsruhe und Berlin negativ bewerten und Olaf Gersemann in der Welt die Mietpreisbremse gar als "wohnungspolitische Regulierungswut" beschimpft, an der Karlsruhe schuld sei, fordern DGB und Mieterschutzbund noch weiter reichende Maßnahmen, um der Not der zahlreichen Bürger, die hierzulande die stetig steigenden Mieten kaum noch bezahlen können, etwas entgegenzusetzen.
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Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes löst die Reform der Mietpreisbremse die Probleme auf dem in Deutschland angespannten Wohnungsmarkt nicht. Verbandspräsident Lukas Siebenkotten sieht als einen der Hauptgründe die regional sehr unterschiedlichen Vorgaben.
Wir brauchen einheitliche Regeln, die überall in Deutschland gelten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München.
Stattdessen halte die Bundesregierung bei ihren Reformplänen weiter an einem Flickenteppich fest. Aktuell entscheiden nämlich die Länder, in welchen Kommunen die Mieten gedeckelt werden. Ende 2018 galt der Mietendeckel in 313 von 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland, was somit rund 23,5 Millionen Menschen, also 28 Prozent der deutschen Bevölkerung in Metropolen – wie Berlin, München oder Frankfurt am Main und deren Umland – sowie in mittelgroßen Städten, wie Braunschweig oder Jena, aber auch in reichen Gemeinden – wie Sylt – zugute kommen kann.
Neben der Verlängerung bis 2025 sollen Betroffene künftig bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nach Vertragsabschluss zu viel gezahlte Miete bis zu zweieinhalb Jahre rückwirkend wieder zurückfordern können. Ferner sollen künftig bei der Ermittlung der Mietenhöhe sechs statt wie bisher vier Jahre berücksichtigt werden.
Laut Siebenkotten sollten jedoch mindestens acht Jahre zugrunde gelegt werden, auch müsse eine Rückerstattung ohne zeitliche Befristung möglich sein. Er forderte zudem, die Mietpreisbremse auch auf bestehende Mietverträge auszuweiten. Er schlug vor, die Mieten "in den kommenden Jahren" nur noch in Höhe der Inflationsrate steigen zu lassen.
Um das Angebot an Mietwohnungen nicht weiter zu verknappen, brauche es zudem ein Gesetz, das es Kommunen ermöglicht, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verbieten.
Es gibt Immobilienfirmen, die sich damit eine goldene Nase verdienen", sagte Siebenkotten.
Nach dem Urteil aus Karlsruhe verwies beispielsweise Jacopo Mingazzini, Vorstand des börsennotierten Wohnungsprivatisierers Accentro darauf, dass doch die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen dadurch wirke, dass – wie er es auch auf seinem Twitter-Konto nennt – die "leistungsfähigeren Bevölkerungsgruppen" – also die Solventesten – zum Zuge kämen.
Dass der Accentro-Vorstand die Ansichten des Welt-Journalisten Olaf Gersemann per Twitter teilt, ist also wenig verwunderlich. Einen politischen, wirtschaftlichen und juristischen Dammbruch sowie eine "rechtsfreie Zone" auf dem Immobilienmarkt beklagt gar der Immobilienunternehmer Guthmann Estate, nachdem die Berliner Bausenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) tausende privater Vermieter "brüskiert" habe, indem sie darauf verwies, dass zahlreiche Berliner Mieter die Miete nun auf die zulässige Höhe reduzieren könnten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hingegen meint, der Beschluss der Großen Koalition für eine Verlängerung bis 2025 sei zwar "ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir brauchen mehr".
Anstatt den Zeitraum von vier auf sechs Jahre zu erhöhen, sollte die Koalition ihn besser auf zehn Jahre erweitern. Das würde wirklich dazu beitragen, den Anstieg der Mietpreise in Gegenden zu dämpfen, wo sie in den vergangenen Jahren bereits stark gestiegen sind," sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Nach einer im Januar vorgestellten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist ein Effekt der im Jahr 2015 eingeführten Mietpreisbremse messbar, jedoch keineswegs sonderlich groß. Ohne Mietpreisbremse wären demnach Bestandsmieten in beliebten Wohngegenden zwei bis vier Prozent höher. Viele Vermieter würden sich einfach nicht an die vorgeschriebene Obergrenze halten.
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