An die 60 IS-Kämpfer mit deutschem Pass sollen sich derzeit in Syrien und im Irak in kurdischem Gewahrsam befinden. Dem ZDF soll nach eigenen Angaben ein Papier vorliegen, abgestimmt zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt, betreffend einer Umsetzung der Gerichtsbarkeit im Irak.
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Aus dem Papier soll hervorgehen, dass eine Verurteilung und Unterbringung nach irakischem Recht akzeptabel sei, vorausgesetzt, dass die Todesstrafen gegen deutsche IS-Dschihadisten nicht vollstreckt würden und eine konsularische Betreuung möglich sei. Der Irak bietet eine solche Gerichtsbarkeit auch tatsächlich an; als Gegenleistung soll Deutschland aber 20 Milliarden Euro in Form von Wirtschaftshilfen leisten. Zu dieser Thematik gab es mehrere Fragen auf der aktuellen Bundespressekonferenz: