Deutsche Umwelthilfe macht ernst: Beugehaft für BaWü-Ministerpräsident Kretschmann?

Euro-5-Diesel sollen nach den Wünschen der Deutschen Umwelthilfe in Baden-Württemberg nicht mehr fahren dürfen. Um dies durchzusetzen geht sie gegen Mitglieder der Landesregierung vor und beantragt Beugehaft für Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl.

Seit Januar gibt es Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Es fehlt allerdings an Fahrverboten für Euro-5-Diesel in bestimmten Bereichen der bestehenden Umweltzone. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im Juli 2017 hierzu ein Urteil gefällt. Dieses will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mittels der Justiz durchsetzen und beantragte jetzt Beugehaft für Politiker.

Bis zu sechs Monaten Haft könnte Mitgliedern der baden-württembergischen Landesregierung drohen, allen voran Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Regierungspräsident Wolfang Reimer (Grüne). 

Dem Land Baden-Württemberg wurde für eine Stellungnahme eine vierwöchige Frist gesetzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Antrag der DUH, der am 2. August 2019 eingegeangen sei.

Die DUH hierzu in einer Pressemitteilung: 

Alle vier bisher gerichtlich erwirken Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg werden von der Landesregierung weitgehend ignoriert. Das rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde bisher nicht umgesetzt. 

Eine zuvor geforderte Stellungnahme der Landesregierung an die DUH habe, so die Deutsche Umwelthilfe, keine Klärung gebracht. Es seien lediglich die Argumente der Vertreter Baden-Württembergs wiederholt worden, welche die Gerichte zurückgewiesen hätten.   

Nach Baden-Württemberg nimmt sich die DUH nun das Land Bayern vor. Auch hier hätten Mitglieder der Landesregierung Gerichtsurteile für Diesel-Fahrverbote missachtet. Bereits im letzten Jahr prüfte die bayerische Justiz Beugehaft gegen Politiker, wie Markus Söder. München gilt als die Stadt mit den höchsten Belastungen durch Diesel-Abgase in Deutschland. Der Europäische Gerichtshof soll nun entscheiden, ob ein deutsches Gericht die Zwanghaft durchsetzen kann. Hierzu wird ab dem 3. September verhandelt. 

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