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Am 4. Juli 2019 hatten britische Spezialeinheiten einen Tanker mit iranischem Öl in der Straße von Gibraltar, mit dem Verweis auf einen angeblichen Verstoß gegen EU-Sanktionen gegen Syrien, erstürmt und bis zum heutigen Tage festgesetzt. Die Erstürmung und Festsetzung des Tankers durch die Royal Marines erfolgten, obwohl es keine EU-Sanktionen für den Export von Öl nach Syrien gibt, sondern in der entsprechenden "EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien" nur der Import aus Syrien mit Sanktionen belegt ist.
Zudem ist es im internationalen Seerecht klar geregelt, dass man Handelsschiffe nur aufbringen darf, wenn zuvor der UN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen ein Land verhängt hat. Die einseitigen EU-Sanktionen gegen Syrien geben nach allgemeiner völkerrechtlicher Einschätzung keine Legitimation für ein solches Agieren Londons. Doch trotz der recht eindeutigen völkerrechtlichen Lage gab es keinerlei Verurteilung des britischen Handelns durch das Auswärtige Amt (AA).
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Als jedoch zwei Wochen später Teheran reagierte und am 19. Juli den unter britischer Flagge fahrenden Öltanker "Stena Impero" mit Verweis auf "Nichtbefolgung von internationalen Seeregeln" sowie Unfall mit einem iranischen Fischerboot festsetzte, verurteilte das AA dies umgehend:
Die Antwort des AA-Sprechers Rainer Breul auf die Frage von RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg, aus welchen Beweggründen heraus die Bundesregierung die Festsetzung eines Tankers in internationalen Gewässern durch iranische Behörden in scharfen Worten verurteilte, nicht aber die zuvor ebenfalls mit geltendem Völkerrecht brechende Kaperung eines Tankers mit iranischem Rohöl durch britisches Militär, geriet zu einem Lehrstück über die Doppelstandards des Auswärtigen Amtes im Umgang mit dem Völkerrecht: