Mehr zum Thema - Plan des Gesundheitsministeriums: Masern-Impfpflicht auch für Asylbewerber und Tagesmütter
Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.