Bei der Landtagswahl in Sachsen kann die AfD nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses nur mit 18 statt 61 Kandidaten auf ihrer Liste antreten. Wegen formaler Mängel bei der Aufstellung erklärte das Gremium die Liste am Freitag im Hinblick auf die Plätze 19 bis 61 für ungültig. Die Partei liefert sich in Umfragen mit der CDU ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft. Die Entscheidung könnte zur Folge haben, dass die AfD nach der Landtagswahl am 1. September nicht alle Mandate wahrnehmen kann, die ihr nach dem Ergebnis zustehen.
Nun werden die öffentlichen Sitzungen des Gremiums unter Polizeischutz stattfinden. Grund dafür seien Drohungen gegen die Landeswahlleiterin und ihre Behörde. Das sagte Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar am Montag in Dresden. Die Gefährdung einzelner Personen werde geprüft.
Es gibt in unseren Postfächern die eine oder andere Kommentierung des Geschehens, positiv und negativ", sagte Landeswahlleiterin Carolin Schreck. "Es sind alle Facetten dabei."
AfD kritisierte den Beschluss als "Willkürentscheidung"
Die AfD hatte ihre Liste in zwei Versammlungen im Februar und März mit verschiedenen Versammlungsleitern und getrennten Wahlverfahren aufgestellt. Die Frage im Wahlausschuss war nun, ob diese Aufstellung als einheitlich angesehen werden kann.
Die Zweifel haben überwogen", sagte Landeswahlleiterin Schreck nach der Sitzung vergangene Woche.
Das Gremium verneinte mit sechs Stimmen bei einer Enthaltung, dass die zweite Versammlung eine Fortsetzung war. Dem Gesetz nach müssen alle Bewerber Gelegenheit haben, sich und ihr Programm allen Wählern der Landesliste vorzustellen und an beiden Parteitagen teilzunehmen. Die AfD kritisierte den Beschluss am Montag erneut als "Willkürentscheidung" und warf dem Gremium "Missbrauch der Möglichkeiten" vor.
Nun hat die Partei nur noch über Direktmandate in den 60 Wahlkreisen die Chance, mit mehr als 18 Abgeordneten ins Landesparlament einzuziehen. Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen kündigte umgehend eine Erststimmenkampagne und Landeschef Jörg Urban eine Klage an. Die Entscheidung ist laut Landeswahlleiterin Schreck aber abschließend und ein Einspruch erst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Landtagswahl möglich.
Auf die Frage, wer die Verantwortung für den formalen Fehler trägt, herrschte bei der AfD zunächst Schweigen. Der Bundesvorstand wollte den Vorfall in einer kurzfristig anberaumten Telefonkonferenz besprechen. Der Landesverband wittert indes eine politische Strategie der Gegner und will gegen den Beschluss "vor einem ordentlichen Gericht" klagen, wie Vorsitzender Urban sagte.
Die jüngste Wahlumfrage von Anfang Juli sah die AfD bei 26 Prozent
Nach Angaben von Landeswahlleiterin Schreck wusste die AfD seit Einreichung ihrer beiden Listen Mitte Juni um die Dinge.
Ich habe auch ein Mängelschreiben versendet", sagte sie. "Die AfD hat dann noch mal Unterlagen nachgereicht."
Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Landeslisten am 27. Juni habe sie danach nichts mehr gehört. Bei früherer Abgabe wäre Zeit gewesen, "über die Dinge zu sprechen und zu einer Lösung zu kommen".
Die AfD indes wittert ein "durchsichtiges, juristisch nicht haltbares Boykottverfahren", um "den stärksten politischen Mitbewerber strategisch zu schwächen", polterte Landesvorsitzender Urban. Er sprach von einem "Komplott der Vertreter der im Landtag sitzenden Altparteien". Im Landeswahlausschuss sitzen Vertreter aller Parteien entsprechend ihrer Ergebnisse bei der Landtagswahl 2014.
Die AfD werde die Klage gewinnen und die stärkste politische Kraft in Sachsen werden, gab sich Urban kämpferisch. "Jetzt erst recht!" Die jüngste Wahlumfrage von Anfang Juli sah die AfD bei 26 Prozent – Kopf an Kopf mit der CDU. Bei 120 Sitzen im Parlament entspräche das rund 30 Abgeordneten.
(rt deutsch/dpa)