Der 45-jährige Stephan E. sitzt seit Sonntag in Untersuchungshaft. Er steht unter dringendem Verdacht, Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) durch einen Kopfschuss getötet zu haben. Der Generalbundesanwalt hat am Montag die Ermittlungen übernommen.
Rechtsextremistische Karriere in den 1980er und 1990er Jahren begonnen
Der Tatverdächtige bewegte sich zwar viele Jahre in rechtsextremen Kreisen, stand aber zuletzt nicht mehr unter besonderer Beobachtung der Behörden. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sagte am Dienstag in Berlin, Stephan E. sei in den vergangenen zehn Jahren nicht mehr so deutlich wie früher als Rechtsextremist in Erscheinung getreten.
E. habe eine Art rechtsextremistische Karriere vor allem in den 1980er und 1990er Jahren begonnen, seit dieser Zeit sei er auf dem Radar des Verfassungsschutzes. Zuletzt sei er aber "eher in den Hintergrund der Beobachtung getreten", sagte Haldenwang bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Seehofer nannte den Anschlag auf Lübcke "abscheulich" und "widerwärtig".
Ein rechtsextremer Anschlag auf einen führenden Repräsentanten unseres Staates ist ein Alarmsignal und richtet sich gegen uns alle", sagte Seehofer. "Wir müssen den Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen, wo immer wir nur können."
Das Bundeskriminalamt stuft derzeit 34 Personen aus dem rechten Spektrum als Gefährder ein. 112 weitere gelten als sogenannte relevante Personen, sagte Münch. Verfassungsschutzpräsident Haldenwang sagte, seine Behörde gehe von momentan 12.700 gewaltbereiten Rechtsextremisten in Deutschland aus. Es sei nahezu unmöglich, diese alle rund um die Uhr im Blick zu behalten.
Zur Frage, welche Kontakte in die rechte, möglicherweise auch militante, Szene der Verdächtige habe, sagte Haldenwang:
Es ist zurzeit unsere dringlichste Aufgabe, die uns bekannten Kontakte des Stephan E. abzuklären."
Es gebe Verbindungen aus der Vergangenheit in die rechtsextreme Szene, diese werde man jetzt ausleuchten, auch um zu sehen, ob es auch heute noch Kontakte gebe. Laut Medienberichten soll der heute 45-Jährige unter anderem 2009 in Dortmund an einem Angriff von Rechtsextremen auf eine 1. Mai-Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes beteiligt gewesen sein und schon 1993 als 20-Jähriger einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim im hessischen Hohenstein-Steckenroth verübt haben.
Laut Zeit Online wurde eine Rohrbombe vor einer Asylbewerberunterkunft in einem Auto platziert. Der Wagen wurde in Brand gesetzt, doch die Bewohner des Asylheims konnten ihn noch rechtzeitig löschen, sodass der Sprengsatz nicht detoniert ist. Stephan E. wurde zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Stephan E. Mitglied im Schützenverein – hatte keinen Zugriff auf Feuerwaffen
Nach Angaben von BKA-Präsident Münch ist die Tatwaffe im Fall Lübcke bislang noch nicht gefunden worden. Der Verdächtige sei Mitglied in einem Schützenverein, habe aber keine Waffenbesitzerlaubnis für Schusswaffen gehabt. Die Ermittler gingen nun noch vielen Fragen nach. "Es gibt eine Menge, Menge aufzuklären." Der mutmaßliche Täter habe eine "lange Latte von Straftaten", sagte Münch. Zu den aktuellen Vorwürfen habe er sich bisher nicht geäußert.
Der Vorsitzende des Schützenclubs 1952 Sandershausen, Reiner Weidemann, bestätigte, dass Stephan E. Mitglied in dem Verein war. Er habe dort aber nur mit dem Bogen geschossen und keinen Zugriff auf Feuerwaffen gehabt. Der Schützenverein liegt in Niestetal-Sandershausen, einem Vorort von Kassel.
E. war Referent des Clubs für Bogenschießen. "Er war freundlich und ruhig", erklärte Weidemann. E. sei seit rund zehn Jahren dabei gewesen und nicht durch rechte Parolen aufgefallen. Im Club habe E. meist etwas abseits Bogen geschossen. Der 45-Jährige hatte nach Angaben des Vorsitzenden auf dem Vereinsgelände keine Feuerwaffen oder Zugang dazu: "Bei uns im Verein hatte er keine Waffenbesitzkarte." Auch fehle nichts von den Vereinswaffen. Schießen mit Feuerwaffen hätte E. unter Aufsicht gedurft, was er allerdings nicht genutzt habe.
Stephan E. lebte die letzten Jahre unauffällig in einem kleinen Häuschen im gutbürgerlichen Viertel in Kassel. Nachbarn beschreiben ihn als "zurückhaltend und freundlich". Was der 45-Jährige beruflich machte oder in seiner Freizeit, ist weitgehend unbekannt.
Landesamt für Verfassungsschutz löschte die Personalakte von E.
Mit rechtsextremistischen Aktivitäten soll sich Stephan E. nach 2009 öffentlich zurückgehalten haben. Es sind andere Namen, die man in Nordhessen in den vergangenen Jahren mit der rechten Szene in Verbindung bringt, mit dem 2015 verbotenen Verein "Sturm 18" und der militanten Gruppe "Combat 18". Ob E. noch Kontakte in diese Szene hatte, soll nun ermittelt werden.
Wie am Mittwoch der Hessische Rundfunk (hr) berichtet, sei die Personalakte von E. beim Landesamt für Verfassungsschutz vernichtet worden. Löschroutine sei laut hr möglicher Grund. Denn Akten des Verfassungsschutzes sollen aus Datenschutzgründen nach fünf Jahren vernichtet werden, weil er nicht grundlos Informationen über Bürger sammeln dürfe. Voraussetzung sei, dass auch keine neuen Erkenntnisse mehr über die betreffende Person hinzukommen. Bei E. soll dies seit 2010 der Fall gewesen sein. Jedoch sei 2012 im Zuge der Ermittlungen zu den NSU-Morden, von denen einer in Kassel verübt worden war, durch ein Moratorium die Löschung aller Akten über Rechtsextremismus verboten worden.
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(rt deutsch/dpa)