Die Mutter der Kinder soll bei Kämpfen um eines der letzten IS-Rückzugsgebiete gestorben sein. Die Kläger begründen die Verpflichtung des deutschen Staates, die Kinder aufzunehmen, mit ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Zudem seien die Lebensumstände in den Lagern sehr schlecht. Bisher verweigerten sich deutsche Behörden, aktiv zu werden, da es keine Möglichkeit zur konsularischen Betreuung in Syrien gebe. Jetzt jedoch versprach das Auswertige Amt, "unmittelbar tätig zu werden."