Das Weiße Haus ermöglicht US-Staatsbürgern mit den neuen Sanktionen, vor US-Gerichten gegen etwa 200 kubanische Unternehmen Klage einzureichen, die im Laufe der 1960er-Jahre im Einklang mit dem Völkerrecht verstaatlicht worden waren. Doch während damals alle anderen von Verstaatlichungen betroffenen Unternehmungen westlicher Staaten – wie zum Beispiel Kanada, Frankreich und auch die Bundesrepublik Deutschland – die von Kuba angebotenen großzügigen Ausgleichszahlungen akzeptierten, lehnten die USA solche kategorisch ab.
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Die aktuelle Maßnahme markiert eine weitere Eskalation der USA gegenüber dem karibischen Inselstaat und richtet sich auch direkt gegen Interessen deutscher und europäischer Unternehmen auf Kuba.
Angesichts der "Bedrohung europäischer Interessen und Investitionen" bezog die Europäische Union (EU) ungewohnt deutlich Stellung gegen die Verschärfung der Blockadegesetzgebung. EU-Entwicklungssekretär Stefano Manservini forderte betroffene EU-Unternehmen auf, "zum Gegenangriff überzugehen". Auch die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, hatte bereits nach Ankündigung der Verschärfung erklärt, Rechtsmittel auf europäischer Ebene sowie im Rahmen der Welthandelsorganisation (WHO) auszuschöpfen. Doch während die EU und auch die spanische Regierung sehr deutlich die Anwendung exterritorialer Gesetze durch die USA verurteilten, hat sich die Bundesregierung bisher öffentlich in der Angelegenheit sehr zurückgehalten.
RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg wollte folglich vom Auswärtigen Amt und vom Wirtschaftsministerium wissen, wie diese die Verschärfung des Embargos und den potenziellen Angriff auf deutsche Unternehmen völkerrechtlich bewerten und was sie zum Schutz deutscher Interessen tun werden. Während das Auswärtige Amt einer Antwort auswich, indem der Sprecher mit Verweis auf "fehlende Unterlagen" keine Aussage zu dem Thema treffen wollte, stellte das Wirtschaftsministerium zumindest klar:
Wir lehnen extraterritoriale Wirkungen von nationalen Gesetzen ab.
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Das ist im Verhältnis zu den sonst sehr vorsichtigen Formulierungen aus den bundesdeutschen Ministerien gegenüber den USA eine relativ klare Kampfansage an die völkerrechtswidrige Anwendung US-amerikanischer Gesetze auf andere Länder.