Das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg hat einem Berliner Antragsteller Einnahmen von knapp 3.000 Euro im Jahr angerechnet, nachdem dieser in seinem Wohngeldantrag angegeben hatte, Lebensmittel von der Tafel zu beziehen. Das geht aus einer Presseinformation hervor, die die Berliner Tafel am Montag veröffentlicht hat.
Demnach stellte der Berliner Student im Sommer 2018 in Lichtenberg einen Antrag auf Wohngeld. Dabei gab er an, Lebensmittel von einer Ausgabestelle zu beziehen, die die Tafel im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit den Kirchen und dem Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) unter dem Titel "Laib und Seele" betreibt. Das Bezirksamt ließ dem Antragsteller einen Bescheid zukommen, in dem es 2.892 Euro jährlich als "Sachbezug Tafel" und damit als Einkommen zu Ungunsten des Mannes feststellte.
Der Antragsteller legte Widerspruch ein, dieser wurde im Frühjahr 2019 abgelehnt. In der Ablehnung erklärte das Amt, dass es den "Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung auf monatlich 241 Euro" festsetze, die sich in 51 Euro für das Frühstück, 95 Euro für das Mittagessen und 95 Euro für das Abendessen aufschlüsselten.
Sabine Werth, Vorsitzende der Berliner Tafel, kritisierte das Verhalten des Bezirksamts scharf:
Dieses Vorgehen ist willkürlich und rechtswidrig. Die Berliner Tafel ist ein unabhängiger Verein, der schon immer bewusst auf staatliche Fördergelder verzichtet hat, um genau diese unzulässige Verknüpfung von zustehenden Sozialleistungen und freiwilligen Lebensmittelspenden zu vermeiden."
Die Berliner Tafel kritisierte auch die vom Amt festgelegten Beträge für die Verpflegung. Diese seien willkürlich festgelegt und entbehrten jeder Grundlage. Die 45 "Laib-und-Seele"-Standorte gäben einmal pro Woche Lebensmittel an Bedürftige in der Nachbarschaft ab. Die abgegebenen Lebensmittel stellten aufgrund ihrer Menge immer nur eine Unterstützung für wenige Tage dar, niemals eine vollständige Versorgung.
Nach einer juristischen Überprüfung sprach die Tafel von "diversen Fehlern" in den Bescheiden des Bezirksamts, wollte aber keine Einzelheiten nennen. Entscheidend sei vor allem die unzulässige Anrechnung von freiwilligen Lebensmittelspenden. Nach Auffassung von Werth hat der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern, der er nachkommen müsse: "Diese Pflicht darf in keiner Weise mit dem gemeinnützigen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement der Berliner Tafel verrechnet werden."
Lichtenberg wird von einem Bezirksbürgermeister regiert, der der Linken angehört, die für Soziales zuständige Bezirksstadträtin ist von der SPD.
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