Der Eingang des Schreibens von Heckler & Koch an das Verteidigungsministerium wurde bestätigt. Hierin schlägt der Waffenhersteller Änderungen der Ausschreibungskriterien für das neue Sturmgewehr. Das neue Sturmgewehr, so die Informationen der Welt Am Sonntag über den Inhalt des elf Seiten umfassenden Briefes, müsse zur Sicherheit der Soldaten schwerer werden. Dabei warf das Unternehmen der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen einen Mangel an Sachkundigkeit vor.
Bei dem neuen G36 sollte das Ministerium sich für das Munitionskaliber 7,62 entscheiden, wie es zuvor beim G3-Gewehr auch der Fall gewesen sei. Es handle sich nach Meinung des Unternehmens um Ausschreibungskriterien für ein "munitionsbedingt leistungsschwaches Gewehrmodell". Es bedürfe eines "deutlich energiereicheren Kalibers", um "Gegner auf möglichst große Distanzen halten zu können".
Im Jahr 2015 kam es zu einer ersten Auseinandersetzung zwischen Heckler & Koch und dem Verteidigungsministerium. Die Verteidigungsministerin hatte das G36-Gewehr der Firma kritisiert und vorgeworfen, es gäbe bei hohen Temperaturen Präzisionsprobleme. Die Firma reichte daraufhin eine Feststellungsklage ein. Obwohl keine Fehler beim G36 gefunden werden konnten, entschied sich von der Leyen dennoch für eine Ablösung des G36. Es folgte eine europaweite Ausschreibung für 120.000 neue Sturmgewehre im Wert von 245 Millionen Euro. Für Heckler & Koch widersprach die Ausschreibung der "Einsatzrealität".
Das Unternehmen Heckler & Koch verzeichnete im letzten Geschäftsjahr Verluste. Der Auftrag der Bundeswehr für das neue Sturmgewehr würde dem Unternehmen aus der wirtschaftlichen Misere helfen. Würde das Verteidigungsministerium die Ausschreibung im Hinblick auf das Kaliber anpassen, so könnte Heckler & Koch auch seine Gewehre vom Typ G27 und G27k anbieten. Vom Verteidigungsministerium fordert der Waffenhersteller, das Gerichtsurteil der Feststellungsklage bei der Ausschreibung zu berücksichtigen und droht anderenfalls mit Schadensersatzansprüchen.