Es ist nicht der erste Fall, in dem ein Bürger hierzulande wegen geringer Summen, die er sich für einen nicht genutzten Service zu zahlen weigert, hinter Gittern landet. Und das, obwohl die ARD selbst die Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag für unangemessen hält.
Die Wuppertalerin Sylvia Schulte wurde zunächst in die JVA Wuppertal mitgenommen. Da dies jedoch ein reines Männergefängnis ist, wurde sie daraufhin nach Köln-Ossendorf gebracht, das habe ihr Mann später erfahren, wie er RT Deutsch auf Anfrage telefonisch mitteilte.
Das Vergehen der 41-jährigen Hausfrau: Seit circa vier Jahren weigert sich Schulte, die Gebühren an den Beitragsservice zu entrichten, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühr einzieht. Laut dem frisch unterzeichneten Haftbefehl ist so eine Summe von gerade einmal 277,62 Euro zusammengekommen.
Als Grund für die Weigerung nennt ihr Ehemann gegenüber RT Deutsch vor allem die pauschalisierte Form des Beitrags. Eine angebrachte Form der Gebühren wäre seiner Ansicht nach zum Beispiel ein Modell ähnlich jenem von Bezahlsendern, für die der Zuschauer je nach Nutzung zahlt. Allerdings verweist er auf die in seinen Augen geringe Qualität des Angebots und meint, die Öffentlich-Rechtlichen würden dann kaum Einnahmen erzielen.
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Mahnbescheide hatte Sylvia Schulte nicht erhalten, es gab lediglich einen Festsetzungsbescheid. Die Stadt Wuppertal sollte den Fall übernehmen, allerdings war der Bescheid zum Zeitpunkt des Besuchs eines Mitarbeiters bereits abgelaufen. Daraufhin schaltete sich die Obergerichtsvollzieherin der Stadt ein, die den im April ausgestellten Haftbefehl letztendlich auch unterzeichnete.
Überrascht sind die Schultes nicht. Denn dies sei nicht der erste Fall einer Inhaftierung wegen Rundfunkgebührenverweigerung und für sie sei es ähnlich verlaufen wie für Sieglinde Baumert. Im Jahr 2016 musste die Chemnitzerin 61 Tage hinter Gitter, weil sie keine Beiträge gezahlt hatte.
Nachdem der Fall zu reichlich öffentlicher Kritik führte, sagte die damalige ARD-Vorsitzende Karola Wille, Erzwingungshaft sei unverhältnismäßig. Jedoch fällt diese Entscheidung kein Sender, sondern die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes. Nach Auskunft eines Pressesprechers der Justizministeriums kostet ein Gefängnisaufenthalt pro Tag um die 130 Euro.
Für die Schultes bleibt nun nur eins, das Geld irgendwoher schnellstmöglich aufzubringen, am besten noch am Donnerstag. Erst dann können sie sich mit den zahlreichen Details, wie Verfahrensfehlern beim Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, befassen.
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