Gericht weist Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel ab

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen.

Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte sich aber ohnehin verpflichtet, dies nicht zu wiederholen.

Der 38-jährige Fernsehmoderator wollte Merkel verbieten lassen, ihre Kritik an seinem umstrittenen Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zu wiederholen. Die Kanzlerin hatte vor rund drei Jahren gesagt, die Verse seien "bewusst verletzend". Wenig später hatte sie diese Äußerung aber als Fehler bezeichnet.

In der rund zweistündigen, mündlichen Verhandlung betonte Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen, sein Mandant werde bis heute persönlich bedroht. Geulen sprach von einer "kriminellen Truppe mit Unterstützung eines Staates". Die Äußerung der Kanzlerin sei weiter im Internet abrufbar, sie müsse gelöscht werden.

Anwälte des Kanzleramts verwiesen auf eine schon vor dem Prozess beim Gericht abgegebene Erklärung, dass die umstrittene Äußerung nicht wiederholt wird. Es habe auch niemand in die Kunstfreiheit eingegriffen, betonten sie in der Verhandlung.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Die türkische Regierung hatte rechtliche Schritte verlangt.

Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen.

(rt deutsch/dpa)