Nach Kritik an Erfassungsfehlern: Jobcenter sollen Zählung von Hartz-IV-Empfängern überprüfen

Nach Kritik an der Zählung von Arbeitslosen durch den Bundesgerichtshof sollen die Jobcenter ihre Angaben nun regelmäßig überprüfen. 8,6 Prozent der Leistungsempfänger wurden falsch erfasst. Bei Bedarf sollen die Angaben korrigiert werden.

Der Bundesrechnungshof hatte Ende Februar auf umfangreiche mögliche Erfassungsfehler bei Hartz-IV-Empfängern aufmerksam gemacht. In einem bisher unveröffentlichten Bericht schrieben die Rechnungsprüfer damals, die Jobcenter hätten zuletzt rund 290.000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet – 8,6 Prozent der Leistungsempfänger.

Demnach wären rund 115.000 Arbeitslose nicht als solche erfasst worden. Die Rechnungsprüfer zogen laut einem der dpa vorliegenden Bericht dabei bereits jene ab, die fälschlich und somit zuviel als arbeitslos registriert gewesen seien.

Der Rechnungshof stützte sich auf eine Stichprobe von 770 Fällen in 219 Jobcentern. Die neue Weisung verpflichte die Jobcenter, regelmäßig automatisierte Prüfsysteme zu nutzen, erläuterte die BA-Sprecherin. Gefunden werden sollen Fälle, in denen der Status oder die Daten von Betroffenen im IT-System der BA unplausibel oder unstimmig erscheinen.

Die Weisung sei mit dem Bundesarbeitsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den Bundesländern abgestimmt. Im März hatte die Bild über die Kritik der Rechnungsprüfer berichtet. Damals hatte die BA Verbesserungen angekündigt. 

Derzeit sind rund 2,3 Millionen Menschen in Deutschland als arbeitslos gemeldet. Im März sank damit die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit den letzten 28 Jahren. Ein kleiner Teil des Aufschwungs ist der Saisoneffekt. Trotz einer nicht so guten konjunkturellen Entwicklung entwickelt sich der Arbeitsmarkt in Deutschland positiv. 

(rt deutsch/dpa)