Keine Aufnahme in staatliche Finanzierung: AfD-nahe Stiftung zieht vors Budesverfassungsgericht

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung klagt in Karlsruhe. Ihre "bescheidenen Förderanträge" von 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019 seien "mit ziemlich abenteuerlichen Begründungen" abgelehnt worden, sagte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 seien aber alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen bei der Förderung politischer Stiftungen angemessen zu berücksichtigen. Dies treffe auf die AfD zu, die im Europaparlament, im Bundestag und in allen 16 Landtagen vertreten sei. Dagegen säßen beispielsweise die Grünen nur in 14 Landtagen, die FDP und die Linke jeweils nur in 10 Landtagen. Ihre Stiftungen würden aber gefördert.

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Die parteinahen Stiftungen erhalten aus dem Bundeshaushalt zum einen Globalzuschüsse, zum anderen Projektmittel. Die Zuwendungen lagen zuletzt bei jährlich knapp 600 Millionen Euro. Daraus finanzieren die Stiftungen politische Bildungsarbeit, Wissenschaftsförderung und die Vergabe von Stipendien. Gefördert werden die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke).

Die derzeit aus Spenden finanzierte Erasmus-Stiftung brauche die Mittel etwa für Seminare und Fortbildungsveranstaltungen, sagte Steinbach. Wie viel die Stiftung hierfür im vergangenen Jahr tatsächlich aufgewendet hat, ließ sie offen. "Das können wir beziffern, möchte ich aber nicht." Steinbach kritisierte, die anderen Stiftungen hätten 1998 als Fördervoraussetzung vereinbart, dass die dazu gehörenden Parteien mindestens zweimal in den Bundestag gewählt worden sein müssen. Diese Bedingung erfüllt die AfD noch nicht.

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(rt deutsch/dpa)