Dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO fielen Tausende von Menschen zum Opfer, 40 Prozent der Verstümmelten und Verletzten waren Kinder. Hunderte Krankenhäuser, Fabriken und Schulen wurden ebenso in Schutt und Asche gebombt wie das Hauptgebäude des Öffentlichen Rundfunks RTS in Belgrad sowie, gegen alle geltenden diplomatischen Konventionen, die chinesische Botschaft.
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Neben der ziemlich einhelligen Meinung von Völkerrechtsexperten räumte selbst Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder, der den ersten Angriffskrieg mit deutscher Beteiligung seit Ende des Zweiten Weltkriegs maßgeblich mit zu verantworten hatte, Jahre späte ein:
Wir haben zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt, ohne dass es einen Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte. Das war ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
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Doch völkerrechtliche Fragen wurden von den Regierungssprechern auf der aktuellen Bundespressekonferenz abgetan, mit dem Verweis, man sitze nicht hier, um "zeitgenössische Analysen" zu betreiben. Der Sprecher des Außenministeriums, Rainer Breul, betonte zudem ungeniert:
Der Einsatz der Bundeswehr erfolgte in Übereinstimmung mit verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben.