Das deutsche Sozialgesetzbuch in seiner heutigen Form gliedert sich in zwölf Bücher. Das erste Buch von 1976 enthält allgemeines, das zwölfte von 2005 behandelt die Sozialhilfe. Nun soll, als Konsequenz des Anschlags auf den Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, ein neues Buch hinzukommen, das den Bereich der Opferentschädigung behandeln soll.
Wie eine Sprecherin von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber der Augsburger Allgemeinen bestätigte, soll dieses Buch nicht die eigentlich fällige Nummer 13 erhalten, stattdessen wird es als "Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – SGB XIV" firmieren. (Für die Gesetzbücher werden römische Zahlen verwendet.)
Ein Sozialgesetzbuch XIII wird es demnach nicht geben. Nach Angabe der Sprecherin wurde die Benennung des Gesetzbuches im Arbeits- und Sozialministerium, das den vorliegenden Referentenentwurf erarbeitet hat, gründlich diskutiert.
Der Vorlage des Referentenentwurfes ging ein langer Arbeitsprozess voraus, bei dem unter anderem auch die Benennung abgewogen wurde.
An der Reihe wäre die Zahl 13 gewesen. Aber:
Es gab dabei allerdings mehrere Argumente, auch von Seiten der Betroffenenverbände, die sorgsam abgewogen wurden. (...) Letztendlich fiel die Entscheidung auf SGB XIV, weil die Argumente dafür überwogen.
Anders gesagt: Das Ministerium meidet die 13, weil diese als Unglückszahl gilt. Gegenüber Bild erklärte Minister Heil:
Ich bin kein abergläubischer Mensch und habe auch keine Angst vor Zahlen. Ich bin gläubiger Christ. Aber in diesem Fall geht es um ein Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Gewalttaten. Dabei hat uns eine Reihe von Opferverbänden darauf hingewiesen, dass es viele Betroffene gibt, die bei so einer Zahl ein ungutes Gefühl haben. Ich finde, wir Politiker brechen uns nichts ab, wenn wir auf solche Empfindungen Rücksicht nehmen.
Im Frühjahr soll der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Berücksichtigung abergläubischer Vorstellungen bei der Nummerierung von Gesetzbüchern passt in eine Zeit, in der oft mehr auf Befindlichkeiten als auf Tatsachen Rücksicht genommen wird und die öffentliche Wirkung mehr zählt als der Inhalt. In den sozialen Netzwerken wird der Vorgang mit Befremden und Kritik kommentiert.