Am Dienstag nächster Woche verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht in Moabit die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Berlin. Die Umwelthilfe fordert Fahrverbote für die Stadt, laut Klageschrift "für Dieselfahrzeuge spätestens zum 31. Dezember 2018 bis zur Abgasnorm Euro 4 und für benzin- oder gasbetriebene Otto-Motoren unterhalb der Abgasnorm 3 sowie ab dem 1. September 2019 für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5". Die Fahrverbote sollen in der gesamten Umweltzone und auf besonders belasteten Straßenabschnitten außerhalb der Zone gelten.
Erkennt das Gericht keinen Beratungsbedarf, könnte schon am Dienstag ein Urteil fallen. Gibt das Gesetz der Umwelthilfe Recht, könnte es schnell zu Fahrverboten kommen. Betroffen wären in diesem Fall über 218.000 Dieselfahrer in Berlin. Dazu kämen noch Pendler aus dem Umland. Denkbar ist aber auch, dass das Gericht nur eine allgemeine Nachbesserung der Luftreinhaltungsmaßnahmen anordnet. In diesem Fall hätte die Verwaltung Zeit, entsprechende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Die Umwelthilfe geht davon aus, dass das Gericht konkrete Fahrverbote verlangen wird. Schon am 1. Januar könnten solche Verbote in Kraft treten. Der Berliner Senat hofft, dass es nicht dazu kommt. Verkehrssenatorin Regine Günther verweist auf die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Luftverbesserung. Dazu zählen die Umrüstung von Bussen der BVG, die Erneuerung der landeseigenen Fahrzeugflotte und die Einrichtung von Tempo-30-Zonen an belasteten Straßen. "An vielen Straßen konnten wir die Belastung unter den Grenzwert drücken und dadurch die Anzahl der belasteten Straßen deutlich reduzieren", sagte Günther dem Tagesspiegel. Jede Maßnahme für sich führe zu kleinen Reduzierungen, in der Summe machten sie einen Unterschied. Vollständig gelöst sei das Problem aber nicht, so Günther.
Aus einem internen Papier der Senatsverwaltung, das dem RBB vorliegt, geht hervor, dass die Verwaltung unabhängig von dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Fahrverbote für 21 Straßen Berlins prüft. In dem Dokument vom September 2018 heißt es, dass Fahrverbote an einigen dieser Straßen unausweichlich seien. Unter diesen Straßen sind wichtige Verkehrsachsen wie die Leipziger Straße, die Hermannstraße, der Spandauer Damm, der Kaiserdamm, die Sonnenallee und die Brückenstraße.
Die Senatsumweltverwaltung wollte die Recherchen des RBB weder bestätigen noch dementieren. Die Deutsche Umwelthilfe gesteht dem Senat zu, das Problem der Luftreinhaltung ernster zu nehmen als andere Städte. Dennoch liegt auch in Berlin die Belastung durch Stickstoffdioxid an vielen Stellen über dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Berlin ist bisher nicht unter den Städten, für die der Dieselplan der Bundesregierung gelten soll. In diesen Städten sollen Dieselfahrer Anrecht auf eine "Umtauschprämie" oder auf eine für sie kostenlose Nachrüstung ihres Fahrzeugs haben.
Mehr zum Thema - Dieselgate-Kommentar: Autokonzerne müssen Verantwortung übernehmen