Vom Verfassungsschutz geschredderte NSU-Akten: Gericht bestätigt öffentliches Interesse

Ein Verfassungsschutzbeamter hat heikle Akten über V-Leute im NSU-Umfeld vernichtet. Auskunft über den Beamten wurde bisher verweigert. Laut Gerichtsurteil muss der Verfassungsschutz Journalisten zu dem Fall Auskunft geben – jedoch stark eingeschränkt.

Am 11. November 2011 – dem Tag, an dem der Generalbundesanwalt öffentlich bekannt gab, dass er die Ermittlungen gegen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) aufgenommen habe – schredderte ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Akten zu V-Leuten aus dem Umfeld des NSU.

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Der damalige Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm räumte seinen Posten, Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte "knallharte Konsequenzen" an. Gegen den Beamten mit dem Tarnnamen "Lothar Lingen" wurde ein behördeninternes Disziplinarverfahren geführt.

Ein Journalist wollte wissen, wie das Verfahren ausgegangen sei und mit welchem Aufwand das Bundesamt die disziplinarischen Ermittlungen geführt habe. Die Frage stellte er dem damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen während einer Bundespressekonferenz im Jahr 2014 bei der Vorstellung des BfV-Jahresberichts. Beinahe routinemäßig wehrte Maaßen die Frage ab, er dürfe zu dem Thema keine Auskunft geben. Auch Anfragen an die Behörde wurden abgewiesen.

Größe der Akte – nicht aber Ausgang des Verfahrens

Doch der Journalist klagte. Nach vier Jahren Auseinandersetzungen entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag, dass den Anfragen bis zu einem gewissen Grad nachzukommen sei.

Das Bundesamt müsse Journalisten etwa zum Umfang des Verfahrens informieren. So habe er ein Recht zu erfahren, wie dick die Akte sei, wie lange ermittelt worden sei und wie viele Menschen befragt worden seien. Auch ob der Beamte eigenmächtig gehandelt habe, sei von überragendem öffentlichen Interesse. Das gelte jedoch nicht für die vermuteten Motive, die Kollegen in den Befragungen angegeben hatten, und auch nicht für den konkreten Ausgang des Verfahrens.

In der öffentlichen Diskussion zu den von den Mitgliedern des NSU verübten Morden und weiteren Straftaten habe von Anfang an auch die Frage eines Versagens der Sicherheitsbehörden breiten Raum eingenommen:

Insbesondere der Vorgang der Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz habe Mutmaßungen begründet, dass es auch aufseiten des Bundesamtes Fehleinschätzungen, Nachlässigkeiten und Pflichtwidrigkeiten gegeben habe, ohne die der NSU-Terror möglicherweise ein früheres Ende gefunden hätte", so das OVG.

In der Tat vermochte es keiner der 13 Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, Hintergründe zu den von "Lothar Lingen" zerstörten Akten über V-Leute aus Thüringen zu beleuchten.

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Somit stehe in diesen Punkten das öffentliche Interesse im Vordergrund.

Das hieraus resultierende öffentliche Interesse überwiege mit Blick auf einen Teil der Fragen das Persönlichkeitsinteresse des Beamten und das Vertraulichkeitsinteresse seines Dienstherrn, der Bundesrepublik Deutschland," so das Gericht.

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Wie das Verfahren am Ende ausging, könne der Verfassungsschutz dagegen weiterhin unter Verschluss halten, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Kläger und Verfassungsschutz können in Revision gehen.

Im Juli dieses Jahres wurde der NSU-Prozess beendet, zu den Verbrechen zählen neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, ein Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschläge mit Dutzenden Verletzten sowie 15 Raubüberfälle.

Der Opferanwalt Mehmet Daimagüler warf der Bundesanwaltschaft vor, "oft eine geradezu destruktive Rolle gespielt" zu haben.

An der Zahl der V-Leute im NSU-Umfeld und der Frage, wie groß der NSU überhaupt war, war sie nicht interessiert.

Autor Wolf Wetzel im Gespräch mit RT Deutsch über den NSU-Komplex: