Einen Antrag auf Baukindergeld können alle Bürger stellen, die mindestens ein Kind und seit Januar 2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Das Haushaltseinkommen darf dabei nicht über 90.000 Euro liegen, bei zwei Kindern nicht über 105.000 Euro. Die Familie darf bei Antragstellung nicht Eigentümer einer Immobilie sein. Zuschüsse gibt es für Verträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden.
Kritiker sprechen von Verschwendung
Kritiker wie der Grünen-Sprecher für Wohnungspolitik im Bundestag, Chris Kühn, halten das Baukindergeld für kontraproduktiv. Hierdurch würden noch mehr Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden:
Dadurch wird nicht eine bezahlbare Wohnung mehr geschaffen. Im Gegenteil: Es wird zu massiven Mitnahmeeffekten führen und die Preise noch anziehen.
Hier soll der Steuerbonus mit einer Sonderabschreibung von jährlich fünf Prozent gegensteuern und private Investoren dadurch den Anreiz erhalten, mehr Mietwohnraum zu schaffen. Der Steuerbonus gilt zwischen dem 31. August 2018 und Ende 2021 gelten. Die Wohnungen dürfen nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter in der Anschaffung kosten und müssen für mindestens zehn Jahre vermietet werden.
Twitter-Reaktionen auf das Baukindergeld:
Der FDP-Chef Christian Lindner fordert eine Streichung des Baukindergelds und stattdessen einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer.
Die CSU sieht bayerische Familien als Profiteure des Baukindergelds:
Am Mittwoch stimmt das Kabinett über den Steuerbonus ab. Danach folgt der Wohngipfel mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21. September. Die Anträge für das Baukindergeld müssen bei der KfW-Bankengruppe gestellt werden.
(rt deutsch/dpa)