Rund 10.000 Menschen warten derzeit auf eine Organspende in Deutschland, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), 8.000 davon bräuchten eine neue Niere. 2017 gab es lediglich 797 Organtransplantationen in Deutschland. Dies war im Vergleich zu den Vorjahren ein neuer Negativrekord.
Gespendet werden können grundsätzlich Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Hinzu kommen Gewebe- und Knochenmarktransplantationen. Damit, aus medizinischer Sicht, eine Organspende vorgenommen werden kann, muss der Hirntod des Menschen von zwei Medizinern unabhängig festgestellt werden und die Person frei von Infektionskrankheiten sein. Der Hirntod muss zudem noch vor dem Herzinfarkt erfolgt sein. Für die Angehörigen aber ist es oft schwer, das Familienmitglied, bei dem der Hirntod festgestellt wurde, als tot anzusehen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nimmt den staatlichen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen in Kauf, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen:
Nur so kann die Organspende zum Normalfall werden.
Er fordert hierüber eine Debatte in Deutschland, um die Zahl der Spender zu erhöhen. Nur ein Drittel der Bevölkerung trägt einen Organspendeausweis bei sich, mit dem die Person sich für oder gegen eine Organspende ausspricht. Die Krankenkassen senden ihren Versicherten ab und an Informationsmaterialien zu Organspenden zu.
Kritik an der Widerspruchslösung kommt von der Deutschen Bischofskonferenz. Man nehme den Menschen damit das Selbstbestimmungsrecht.
Die Krankenhäuser sollen künftig besser ausgestattet werden, um mehr Organe ausfindig zu machen. Bislang gilt, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn die Person der Entnahme vor dem Tod zugestimmt hat. Dies könnte sich durch den Vorstoß von Jens Spahn nun ändern.
In Ländern wie Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien oder der Schweiz gilt bereits die erweiterte Zustimmung. Nach dem Tod des möglichen Spenders müssen sich die Angehörigen für oder gegen eine Spende aussprechen. In anderen Ländern (darunter Bulgarien, Frankreich, Polen, Italien, Spanien) gilt eine Widerspruchslösung. Wenn die betreffende Person sich nicht zu Lebzeiten gegen eine Organspende ausgesprochen hat, können nach dem Tod Organe entnommen werden.
Organspendeskandal führte zu Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Krankenhäuser
Der Rückgang der Spenderzahlen ist auch dem Skandal aus dem Jahr 2012 geschuldet. Es wurde publik, dass Ärzte an Universtitätskrankenhäusern Patientendaten bestimmter Personen manipuliert hatten, um diesen eine bessere Platzierung auf den Wartelisten zu ermöglichen.
Papst Benedikt XVI. besaß einen Organspendeausweis. Die meisten christlichen Kirchen sehen die Organspende als einen "Akt der Nächstenliebe". Im Islam gibt es hierzu keine eindeutige Sichtweise. Während einige Vertreter wie der Zentralrat der Muslime die Organspende ebenfalls als "Akt der Nächstenliebe" sehen, fordern andere die Beerdigung eines Körpers im Ganzen, denn dieser gehöre zu Allah. Das israelische Chefrabbinat betrachtet die Organspende als lebensrettende Maßnahme als Gebot. Einige orthodoxe Juden allerdings sperren sich dagegen.
Ob der Hirntod eines Menschen auch dessen Tod bedeutet, ist strittig. Innerhalb des deutschen Ethikrats sehen nicht alle den Hirntod als den Tod eines Menschen an. Eine US-Studie des "President's Comission on Bioethics" (2008) kam zu dem Ergebnis, dass der Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen sei. Demnach könnten Gehirne von Menschen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde, auf Infektionen reagieren, die Temperatur und die Urinausscheidung regulieren.