4. November 2011:
Nach einem misslungenen Banküberfall werden in einem Wohnmobil in Eisenach die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden. Im Wohnwagen finden sich später die Dienstwaffen der 2007 in Heilbronn verletzten bzw. ermordeten Polizisten. Nach Angaben der Polizei haben sich Mundlos und Böhnhardt in einem erweiterten Suizid selbst das Leben genommen.
Am Nachmittag kommt es in der Wohnung von Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe zu einer Explosion, die das Wohnhaus in Brand setzt. Die Polizei fahndet nach Zschäpe.
Mehrere DVDs mit einem Bekennervideo werden verschickt.
8. November 2011:
In Jena stellt sich Beate Zschäpe der Polizei.
9. November 2011:
Mehrere Tatwaffen werden im ausgebrannten Haus in Zwickau gefunden. Auch DVDs mit dem Bekenner-Video werden gefunden.
11. November 2011:
Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen zum Heilbronner Polizistenmord, weil offenbar Verbindungen zu der Česká-Mordserie bestehen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärt, die in Zwickau gefundene Česká sei die Tatwaffe.
13. November 2011:
Der Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Beate Zschäpe wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Brandstiftung.
Holger G. wird als weiterer Verdächtiger festgenommen. Die Gruppe um Böhnhardt und Mundlos wird auch mit dem Nagelbombenanschlag in Köln 2004 in Verbindung gebracht.
Das mutmaßliche NSU-Bekennervideo läuft in Ausschnitten bei Spiegel TV. Die Bezeichnung NSU ist in der Welt.
15. November 2011:
In einer Sitzung des Geheimdienstausschusses des Bundestags wird bekannt, dass ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes bei einem Mord zugegen war.
16. November 2011:
Thüringer und Niedersächsische Behörden räumen Fehler ein.
24. November 2011:
André E. wird als weiterer mutmaßlicher Unterstützer verhaftet.
29. November 2011:
Ralf Wohlleben wird verhaftet.
1. Dezember 2011:
Das BKA bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
18. Dezember 2011:
Laut Berliner Zeitung soll der Thüringer Verfassungsschutz in den neunziger Jahren Fahndungsmaßnahmen der Polizei gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sabotiert haben.
Mehr zum Thema - Verschwörungstheoretiker und Verschwörungspraktiker: Wieso 120 Jahre Sperrfrist für NSU-Akten?
27. Januar 2012:
Der erste Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU nimmt seine Arbeit auf. Vorsitzender wird der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy.
1. Februar 2012:
Carsten S. wird als mutmaßlicher Helfer in Düsseldorf festgenommen.
16. Februar 2012:
Ein erster Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag nimmt seine Arbeit auf. Bis 2018 wird es insgesamt 13 Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern geben.
25. Mai 2012:
Der Haftbefehl gegen Holger G. wird aufgehoben.
29. Mai 2012:
Die Bundesanwaltschaft hebt den Haftbefehl gegen Carsten S. und Matthias D. auf.
31. Mai 2012:
Das BKA macht Zschäpe auch für die Erstellung des Bekenner-Videos verantwortlich.
14. Juni 2012:
Der BGH hebt den Haftbefehl gegen André E. auf.
28. Juni 2012:
Es wird bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU Akten vernichtet hat.
2. Juli 2012:
Verfassungsschutzchef Heinz Fromm tritt zurück. Nachfolger wird Hans-Georg Maaßen.
7. Juli 2012:
Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Thomas Sippel, tritt zurück.
11. Juli 2012:
Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Reinhard Boos, tritt zurück.
11. September 2012:
Es wird bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) Mundlos während seines Wehrdienstes vernommen hat.
Der Präsident des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt, Volker Limburg, tritt zurück.
13. September 2012:
Es wird bekannt, dass das Berliner Kriminalamt einen Helfer des NSU, Thomas S., als V-Mann geführt hat.
20. September 2012:
Auch der Bundesverfassungsschutz (BfV) soll einen V-Mann im NSU-Umfeld geführt haben: „Corelli“.
21. September 2012:
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Bayern nimmt seine Arbeit auf.
28. September 2012:
Hessens Ministerpräsident Bouffier sagt vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss aus. Er hatte nach dem Mord 2006 in Kassel Aussagegenehmigungen für fünf V-Leute verweigert.
6. November 2012:
Auch beim Berliner Verfassungsschutz kommt die Vernichtung von Akten zum Rechtsextremismus ans Licht.
8. November 2012:
Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Beate Zschäpe. Laut Generalbundesanwalt Range sei sie nicht nur Mitglied des NSU, sondern an allen Anschlägen und Überfällen beteiligt gewesen.
Angeklagt werden auch Ralf Wohlleben und Carsten S., wegen Beihilfe zum Mord, sowie André E. und Holger G. als mutmaßliche Unterstützer.
14. November 2012:
Die Chefin des Berliner Verfassungsschutzes tritt zurück, nachdem bekannt wird, dass in der Behörde 2010 Akten über die Organisation Blood & Honour vernichtet worden waren.
16. November 2012:
Die Anklage der Bundesanwaltschaft wird öffentlich.
Mehr zum Thema - NSU-Prozess: Weitere Zeugin stirbt kurz vor Anhörung
31. Januar 2013:
Das Oberlandesgericht München lässt die Mordanklage gegen Beate Zschäpe zu.
6. Mai 2013:
Der Prozess gegen Zschäpe und die anderen Angeklagten Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. vor dem Oberlandesgericht München beginnt. Vorausgegangen war eine mehrwöchige Verzögerung infolge der Kontroverse um die Akkreditierung von Journalisten.
22. August 2013:
Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages (17. Wahlperiode) legt seinen Abschlussbericht vor.
Das Oberlandesgericht München lehnt Befangenheitsanträge Zschäpes gegen die fünf Richter ab.
16. Juli 2014:
Beate Zschäpe erklärt, das Vertrauen in ihre Verteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl verloren zu haben. Ihr Antrag auf neue Anwälte wird vom Gericht abgelehnt.
Juli 2015:
Das Gericht ordnet Zschäpe einen neuen Pflichtverteidiger bei – Matthias Grasel. Neuer Wahlverteidiger wird Herrmann Borchert.
14. Oktober 2015:
Im Bundestag wird in seiner 18. Wahlperiode wegen einer Vielzahl offener Fragen beantragt, neuerlich einen NSU-Untersuchungsausschuss einzusetzen.
11. November 2015:
Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird eingesetzt.
29. September 2016:
Beate Zschäpe ergreift zum ersten Mal das Wort und bedauert ihr „Fehlverhalten“
17. Januar 2017:
Ein Gutachter attestiert Zschäpe voll Schuldfähigkeit.
23. Juni 2017:
Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags (in der 18. Wahlperiode) legt seinen Abschlussbericht vor.
25. Juli 2017:
Die Bundesanwaltschaft beginnt mit den Plädoyers. Sie hält Zschäpe der Mittäterschaft bei allen Taten des NSU für schuldig.
12. September 2017
Zum Abschluss ihres Plädoyers fordert die Bundesanwaltschaft für Zschäpe lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, zwölf Jahre Haft für Ralf Wohlleben, drei Jahre Jugendstrafe für Carsten S., fünf Jahre Haft für Holger G., zwölf Jahre Haft für André E.
Mehr zum Thema - NSU-Prozess: Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt
November 2017 bis Februar 2018:
Die Nebenklage hält ihre Plädoyers. Sie bezweifelt die Drei-Täter-Theorie der Bundesanwaltschaft.
24. April 2018:
Plädoyer des Zschäpe-Anwalts Hermann Borchert. Er fordert wegen Brandstiftung und Beihilfe zum Raub höchstens zehn Jahre Haft für Zschäpe.
5. Juni 2018:
Die Altverteidiger Zschäpes fordern ihre sofortige Freilassung. Sie habe sich nur der Brandstiftung und der fahrlässigen Herbeiführung einer Explosion schuldig gemacht.
3. Juli 2018:
Die Angeklagten halten ihre Schlussworte im Prozess. Zschäpe spricht von Mitgefühl für die Opfer und Bedauern, rechtes Gedankengut habe für sie keine Bedeutung mehr.
11. Juli 2018:
Nach über fünf Jahren fällt im NSU-Prozess das Urteil: Beate Zschäpe wird wegen zehnfachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt, Ralf Wohlleben wegen Beschaffung der Tatwaffen zu zehn Jahren Haft, Holger G. und André E. wegen Beihilfe zu drei Jahren bzw. zwei Jahren und sechs Monaten Haft, Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe.