Böhmermann vs. Erdoğan in Neuauflage: Erneute Verhandlung vor Gericht

Erdoğan hat einen Teilerfolg erzielt. Es geht wieder um das Gedicht Böhmermanns, das als "Schmähkritik" bekannt wurde. 18 der 24 Zeilen wurden verboten. Aber Böhmernann will das ganze Gedicht vortragen dürfen und Erdoğan geht das Verbot nicht weit genug.

Heute geht es beim hanseatischen Oberlandesgericht darum, ob das Gedicht Böhmermanns beleidigend ist oder als Satire gewertet werden kann. Das türkische Staatsoberhaupt hatte es als "Beleidigungsorgie" bezeichnet. Ein Urteil ist heute noch nicht zu erwarten. Die strittigen Parteien Böhmermann und Erdoğan könnten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg in Revision gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof entscheiden. 

In Hamburg werden weder Böhmermann noch Erdoğan anwesend sein. Am 31. März 2016 wurde Böhmermanns Gedicht bei ZDFneo ausgestrahlt. Dem Gedicht ging die Veröffentlichung eines Liedes unter dem Titel "Erdowie, Erdowo,Erdogan" voraus.

Der Zwist um Böhmermann führte zu politischen Auseinandersetzungen. Der deutsche Botschafter wurde in Ankara einbestellt und Erdoğan erstatte Strafanzeige wegen Beleidigung. Dabei berief er sich auf Paragraph 103. Die Debatte führte zur Abschaffung der Paragraphen. Ab dem 01.01.2018 ist Majestätsbeleidigung jetzt kein Straftatbestand mehr. Der Paragraph sah für Majestätsbeleidigung drei Jahre Haft vor. In der Diskussion um das veraltete Gesetz sagte Heiko Maas: 

Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht.

Das ZDF sah die Grenzen der Ironie im Falle des Gedichts als überschritten an und löschte dieses in Online-Versionen der Sendung. Erdogan sieht in dem Gedicht nicht nur sich beleidigt, sondern das gesamte türkische Volk.