Seit Jahren werden in vielen Städten Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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Ein Gang zum EuGH sei nicht notwendig, erklärten die Richter am Donnerstag. Mit dieser Begründung lehnten sie eine Revision des Verfahrens ab.
(dpa/ rt deutsch)