Auf Wiedersehen: Berliner Polizei lässt islamistischen Terror-Gefährder mit 18 Identitäten frei

Die Berliner Polizei hat einen islamistischen Gefährder auf freien Fuß gesetzt. Zuvor hatte sie ihn bei einem Drogengeschäft erwischt. Der Islamist tauchte unmittelbar danach unter. Der Fall erinnert an das Terror-Drama um Anis Amri.

Polizisten in Zivil ertappten im Dezember einen islamistischen Gefährder, als er ein Drogengeschäft an der Warschauer Brücke abwickelte, wie die rbb-Abendschau berichtete. Obwohl sie ihn festnahmen, setzten sie ihn später jedoch wieder frei. Ein Jahr zuvor hatte der abgelehnte tunesische Asylbewerber Anis Amri einen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz verübt, bei dem zwölf Menschen starben.

Bei dem Freigelassenen handle es sich um Fathi Ben M. Wie Amri habe er verschiedene Identitäten, zudem sei sein Asylantrag abgelehnt worden. Den Polizeibehörden sei zum Zeitpunkt der Freilassung klar gewesen, um wen es sich handelt. 

Nach der Ablehnung seines Asylantrages sei der Verdächtige abgetaucht, um eine Abschiebung zu umgehen. Angaben zu den Hintergründen der Freilassung durfte die Berliner Polizei nicht machen, berichtete das rbb.

Das Vorgehen der Berliner Polizei kommentierte Burkhard Dregger (CDU), der Vorsitzende des Amri-Untersuchungsasschusses:

Ich bin schon sehr verwundert, dass ein islamistischer Gefährder, der 18 Identitäten missbraucht und für den Passersatzdokumente zum Zwecke der Abschiebung vorliegen, bei einer polizeilichen Maßnahme nicht festgesetzt wird und nicht in Sicherungshaft genommen wird, obwohl im Grunde alle Voraussetzungen vorliegen.

Mittlerweile liegt ein Haftbeschluss gegen den Gefährder vor. Ihn haben sächsische Stellen veranlasst. Jedoch ist Fathi Ben M. wieder abgetaucht.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat gefordert, Konsequenzen aus dem Fall zu ziehen:

Wir brauchen in Berlin schnellstmöglich Abschiebehaft und Unterbindungsgewahrsam", erklärte die GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp am Mittwoch.

Die Beamten wegen des Falls nun "an den Pranger zu stellen", lehnte Philipp allerdings ab und betonte:

Nicht die Berliner Polizei entscheidet, wer inhaftiert wird, sondern Staatsanwaltschaft und Richter. Zudem ist die Einstufung als Gefährder leider kein Haftgrund.

"Bevor wir diesen Vorfall skandalisieren, sollten wir vielleicht erst einmal darüber nachdenken, welche Möglichkeiten der Rechtsstaat und unsere Haftkapazitäten bieten, um islamistische Terroristen und Gewalttäter von der Straße zu holen", so die GdP-Landesvorsitzende abschließend.