Moschee-Attentäter von Dresden gesteht Rohrbomben-Anschlag: "Ich wollte ein Zeichen setzen"

Nino K. war Anhänger Pegidas und, so der Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, erklärter Gegner von Menschen muslimischen Glaubens. Im Jahr 2015 hatte er Angela Merkel in einem offenen Brief gedroht und setzte sie mit Hitler gleich.
Die Rohrbomben, mit denen er einen Anschlag auf die Fatah-Camp-Moschee in Dresden-Cotta und das Kongresszentrum (ICC) verübte, baute der Attentäter selbst. Hierzu bediente er sich einfacher Mittel. Mit einem Zeitzünder versehen war die Rohrbombe Marke Eigenbau, mit der er lediglich ein Zeichen setzen wollte, so Nino K. Vor der Moschee legte er drei Rohrbomben und Behälter mit brennbarer Flüssigkeit ab. Nun muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten. Nach 13 Sitzungstagen wird ein Urteil Anfang April erwartet.
Vor Gericht zeigte sich der 31-Jährige geständig:
Ich hatte nie vor, Menschen zu verletzen oder gar in Todesgefahr zu bringen. (Es sollte nur) einen Feuerball und einen lauten Knall (geben). Ich wollte ein Zeichen setzen.
Beim 2. Prozesstag am LG #Dresden gegen Ex-#Pegida-Redner Nino K. wg. Anschlag u.a. auf Moschee: Angeklagter hat sich kurz eingelassen. Er habe nur "gebastelt" & "Zeichen setzen" wollen. Unklar, wofür/wogegen, Nachfragen waren nicht möglich. Keine Entschuldigung bei Betroffenen! pic.twitter.com/YuZta979Fo
— Kerstin Köditz (@kerstinkoeditz) February 5, 2018
Bei Ermittlungen fand die Polizei 4,6 Kilogramm Spreng- und Brandsatz. Nino K. wurde zwei Monate nach seiner Tat in Haft genommen. Zum Tatzeitpunkt befand sich die vierköpfige Familie des Imams in der Moschee. Nino K. gab an, dass er davon ausgegangen sei, dass sich niemand in der Moschee aufhielte, es sei alles dunkel gewesen. Eine Nebenklägerin kritisierte, dass der Fall in Dresden und nicht durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verhandelt würde. Dass es keine menschlichen Opfer gab, ist technischem Versagen zu verdanken. Die Spreng- und Brandvorrichtung zündeten nicht richtig. Der entstandene Sachschaden wird auf 20.000 Euro festgelegt.
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