Kölner Raubmord: Diesen Überfall widmete Ihnen eine NGO

Drei Männer, von denen mindestens zwei bereits Jahre zuvor ausreisepflichtig waren, ermordeten im Mai in Köln einen 93-Jährigen. Bereits neun Jahre zuvor hätten sie abgeschoben werden sollen. Aber NGOs sorgten dafür, dass sie bleiben konnten.

Es war ein Überfall, der in seiner Brutalität die Kölner erschütterte: Drei Männer hatten zwischen dem 1. und 3. Mai in Köln-Neubrück einen 93-Jährigen in dessen Haus überfallen und zu Tode gequält. Im Obduktionsbericht war die Rede von "massiver Gewalteinwirkung". Bisher ist nur bekannt, dass sie ein E-Bike und einen Ehering erbeuteten. Am 11. Mai wurden die ersten beiden Täter gefasst, am 13. Mai der dritte.

Zwei der Täter sollten bereits 2017 mitsamt ihren Familien abgeschoben werden. Betrieben hatte das das Ausländeramt in Münster.

"Doch mit unterstützt durch Hilfs-Organisationen hatten die Familien die Härtefallkommission des Landtags NRW angeschrieben, um in Deutschland bleiben zu können", schreibt der WDR. Es schalteten sich also NGOs ein und sorgten dafür, dass der Fall vor die beim Familienministerium angesiedelte Härtefallkommission kam, die sich für ein Verbleiben der beiden in Deutschland aussprach.

Diese Härtefallkommission ist mit Kirchenvertretern, einem Vertreter der Wohlfahrtsverbände, einem des Flüchtlingsrats, einem von Pro Asyl, zwei Leitern von Ausländerbehörden, einem Arzt und zwei Vertretern des Ministeriums besetzt; die Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt.

Das Votum der Härtefallkommission wurde damit begründet, dass die Familien gehörlos sind. "Die Härtefallkommission sieht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – aufgrund des schweren gesundheitlichen Schicksals und der schwierigen, persönlichen Situation für jedes Familienmitglied als erfüllt an", hieß es laut WDR in der Begründung der Kommission.

Allerdings – genau die beiden Männer, die im Mai diesen Raub begingen, waren alles andere als unauffällig. Einer der beiden hatte gegenüber der Härtefallkommission damals sogar vorgetragen, er wolle nicht zurück, weil in Nordmazedonien eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren auf ihn warte. Sein Vater, der am Überfall ebenfalls beteiligt war, wurde bereits 15-mal wegen verschiedener Straftaten verurteilt, auch wenn diese Taten zum Teil erst nach 2017 geschahen.

Ob die "Hilfsorganisationen" von den Straftaten wussten oder überhaupt von ihnen wissen wollten, ist unbekannt. Die Härtefallkommission war über diese Straftaten nicht informiert, allerdings stellt sich durchaus die Frage, warum sie angesichts des vorgetragenen Arguments der drohenden Haft keine weiteren Nachforschungen angestellt hat. Der WDR meldet in seinem aktuellen Bericht über die ausländerrechtliche Vorgeschichte der Raubmörder, seit August seien die Verfahrensregel der Härtefallkommission in Bezug auf die Berichtsanforderung geändert worden. "Sie enthält nun auch einen expliziten Hinweis auf strafrechtliche Ermittlungen, Verurteilungen sowie Ausweisungsinteressen jeglicher Art, die für die Beratung der HFK von Relevanz sind."

Erst dieser brutale Raubmord hatte also dazu geführt, dass die Kommission überhaupt vollständige Informationen einholt. Die Rolle der NGOs, die nicht nur daran beteiligt waren, dass es überhaupt zu diesem Härtefallantrag kam, sondern in Gestalt des Flüchtlingsrats und Pro Asyl auch selbst in der Kommission vertreten sind, taten das, was sie immer tun – um jeden Preis für einen Verbleib in Deutschland sorgen.

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