Hamburg: Langjährige Haftstrafen für Mitglieder der rechtsextremen Organisation Letzte Verteidigung

Den insgesamt acht Angeklagten wurden unter anderem versuchter Mord, Brandstiftung sowie schwere gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die nun Verurteilten waren zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt, weshalb das Verfahren überwiegend nach Jugendstrafrecht durchgeführt wurde.

Die zuständige Generalbundesanwaltschaft hat im Dezember des Vorjahres in Hamburg Anklage gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ erhoben. Im dem deklarierten „Terrorprozess“ wurden nun seitens des Hanseatischen Oberlandesgerichts Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.

Die sieben Hauptangeklagten wurden seitens der Staatsanwaltschaft der Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Einige versuchten auch Mord. Eine weitere sympathisierende Person wurde wegen Unterstützung der Gruppe angeklagt.

Laut dem Gericht wurde die „Letzte Verteidigungswelle“ im Jahr 2024 mit dem Ziel gegründet, „Mord und gemeingefährliche Straftaten zu begehen, die bestimmt sind, die Bevölkerung einzuschüchtern“, so die Anklageschrift. Die Angeklagten sollen dabei aus Unzufriedenheit über die aktuellen politischen Verhältnisse „sowie aus Hass auf Migranten, Linke und LGBTQ+, Anschläge geplant haben“, um dann laut der Staatsanwaltschaft mutwillig, so wörtlich, „einen Rassenkrieg auszulösen, eine Spirale der Gewalt, an deren Ende der Zusammenbruch der demokratischen Ordnung stehen sollte“.

Den Jugendlichen wurde nach Ermittlungen vorgeworfen, dass sie bereits unter anderem ein Feuer in einem bewohnten Kulturhaus gelegt sowie außerdem versucht haben sollen, eine weitere bewohnte Asylunterkunft in Brand zu setzen. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahren alt. 

Die Schuldsprüche wurden am Ende laut NDR - Bericht „unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung“ gefällt.

Die insgesamt acht Angeklagten aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Hessen und Sachsen sollen als aktive Mitglieder laut Artikel der Süddeutschen Zeitung (Bezahlschranke) einer militanten und rechtsextremistischen Vereinigung angehören, „die sich über Chatgruppen organisierte und über die sozialen Medien Mitglieder anwarb“. Der Leitspruch hätte lautet:

„Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört.“

Das Logo der Organisation stellte demnach einen SS-Totenkopf dar.

Die Verurteilungen ergingen allesamt nach Jugendstrafrecht. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig. Die Strafe von anderthalb Jahren Haft für die jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Vor einem Jahr hatte die Bundesanwaltschaft eine große Razzia gegen die Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Hessen durchgeführt. Eine weitere Razzia in der Szene gab es im März dieses Jahres, als der Prozess gegen die Angeklagten bereits lief.

Mehr zum Thema -  München: Steinmeier gedenkt „rechten Anschlags“ – Migrationshintergrund des Täters unerwähnt