Ungediente müssen zwar weiterhin nicht zu Militärübungen antreten. Eine solche Verpflichtung sieht auch das neue Reservestärkungsgesetz nicht vor, dessen Entwurf das Bundeskabinett diese Woche gebilligt hat. Allerdings hätte – sollte der Gesetzentwurf in dieser Form den Bundestag passieren – das Prinzip der sogenannten "doppelten Freiwilligkeit" dann ein Ende.
Das heißt, ehemalige Soldaten könnten zu Reserveübungen verpflichtet werden, die Teilnahme ist nicht mehr freiwillig wie bisher. Auch die Arbeitgeber der Ex-Soldaten und Ex-Wehrdienstleistenden können sich den Wünschen der Bundeswehr dann nicht mehr ohne Weiteres entgegenstellen, sondern müssen die Zurückstellung ihrer Angestellten beantragen.
Für einstige Wehrpflichtige aus den Jahren vor 2011, als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, gilt diese Verpflichtung nach Aussage von Verteidigungsminister Pistorius allerdings nicht, ebenfalls nicht für die Gruppe der derzeit freiwillig Wehrdienstleistenden.
Eine Regelung, die scheinbar nur wenige betreffen wird, die ohnehin wissen, dass sie den Reservistendienst in Kauf nehmen müssen, wenn sie zur Bundeswehr gehen – so sieht es auf den ersten Blick aus. Doch wie die Bild heute berichtete, kann der neue Pflichtdienst für Reservisten erhebliche Belastungen für eine weitere Personengruppe mit sich bringen, die bisher nicht im Blickfeld der Aufmerksamkeit stand: deren ungediente Kollegen.
Denn sie müssen die Reservisten am Arbeitsplatz letztendlich ersetzen, wenn diese zu mehrwöchigen Übungen aufbrechen. Diese Übungen können bis zu zwölf Wochen andauern. Für die Betriebe gilt eine Vorwarnzeit von acht Wochen. Fruchtet ihr Antrag nicht, die angeforderten Beschäftigten als unentbehrlich zurückstellen zu lassen, erhalten sie immerhin Erstattungen für Ersatzpersonal. Auch soll es Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen geben.
Es ist allerdings fraglich, ob die Unternehmen für lediglich zwölf Wochen im Jahr Ersatzpersonal finden und einstellen werden. Die Bild zitiert diesbezüglich den Arbeitsrechtler Arnim Buck. Ihm zufolge entscheidet dann der Arbeitgeber, ob die restliche Belegschaft für den seinen Reservedienst ableistenden Kollegen einspringen muss.
Buck hält dies durchaus für möglich: "Die frei werdende Arbeitsmenge muss von den im Betrieb verbleibenden Kollegen aufgefangen werden, und zwar exakt so, wie das auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall sein würde." Damit kommt auf die Beschäftigten – zusätzlich zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung – eine zusätzliche Belastung zu, etwa durch Überstunden und Urlaubssperren.
Und nicht nur die Belegschaft, auch die Betriebe insgesamt könnten in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung leiden. Arbeitsrechtler Buck sagt sogar existenzbedrohende Situationen für die Firmen voraus, sollten unersetzbare Spezialisten zu Übungen einberufen werden. Allerdings gibt es genau für diesen Fall im Gesetzentwurf weiterhin die Möglichkeit einer Zurückstellung oder Unabkömmlichstellung. Für die von der Mehrarbeit belasteten Arbeitskollegen der Reservisten gibt es diese Option nicht.
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