"Rechtsextremist*in" Marla Svenja Liebich will Auslieferung nach Deutschland verhindern

Marla-Svenja Liebich will die Auslieferung an Deutschland verhindern, wo er eine Haftstrafe absitzen muss. Sollte das Gericht in Tschechien der Auslieferung stattgeben, werden deutsche Behörden erneut darüber entscheiden müssen, ob Liebich in ein Gefängnis für Frauen oder Männer kommt – und unter welchem Namen.

Vergangene Woche wurde Marla-Svenja Liebich im tschechischen Krásná bei Aš (Schönbach bei Asch) auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebichs Auslieferung beantragt. Der 55-Jährige lehnt seine Auslieferung jedoch ab; nun muss ein tschechisches Gericht darüber entscheiden.

Liebich sorgt seit Jahren mit provokanten Aktionen für Aufsehen. Im Juli 2023 wurde "Marla-Svenja" Liebich – damals noch Sven Liebich – wegen "Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung" zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Medien bezeichnen Liebich wahlweise als "Rechtsextremisten" oder "Rechtsextremistin". Grund dafür ist die Tatsache, dass Liebich 2024 per Sprechakt in der zuständigen Behörde Namen und Geschlechtseintrag in Marla-Svenja und weiblich ändern ließ. Kritiker werfen Liebich vor, damit das kurz zuvor von der Ampel-Regierung eingeführte Selbstbestimmungsgesetz verhöhnen zu wollen, weshalb manche Medien Liebich weiterhin als "ihn" bezeichnen. 

Aufgrund des offiziell vollzogenen Geschlechtswandels sollte Liebich im August 2025 seine Haft im Chemnitzer Frauengefängnis antreten. Dort tauchte "sie" aber nie auf und setzte sich ins Ausland ab.

Wie die Staatsanwaltschaft Halle gegenüber dpa erklärte, sei davon auszugehen, dass das Gericht in Tschechien in den nächsten Wochen über die Auslieferung entscheidet. Im Regelfall dauere so etwas "zwischen zwei und vier Wochen".

Es gilt als unwahrscheinlich, dass Liebich nach seiner Auslieferung wieder in ein Frauengefängnis kommt, um seine Haftstrafe abzusitzen. Denn der sachsen-anhaltische Landkreis Saalekreis hatte Mitte Dezember einen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt, den Geschlechtseintrag für Liebich im Personenstandsregister wieder auf "männlich" umzuändern. Das Gericht soll nun entscheiden, ob ein Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vorliegt und dem Antrag daher stattgegeben werden kann. 

Wie Medien vor einem Monat berichteten, plant Liebich offenbar selbst eine erneute Änderung seines Geschlechtseintrags; allerdings nicht zurück zu "männlich", sondern zu "divers". Außerdem will Liebich als neuen Namen "Anne Frank" eintragen lassen – womit er zwangsläufig die Wahrnehmung bestärkt, er wolle das Selbstbestimmungsgesetz verhöhnen. 

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