Am vergangenen Wochenende hat die Bundesregierung wegen "der gestiegenen Preise" ein "Maßnahmenpaket" beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz gab am Montag die Einzelheiten bekannt. Unter anderem beschloss die Koalition, es Arbeitgebern zu ermöglichen, ihren Angestellten im Jahr bis zu 1.000 Euro als sogenannte "Entlastungsprämie" zahlen zu können, wenn die Arbeitgeber dies tun möchten.
Auf ihrer Webseite beschrieb die Bundesregierung die Maßnahme am Montag mit den Worten:
"Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern soll es ermöglicht werden, im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen."
Es bleibe abzuwarten, wie viele Arbeitnehmer diese Prämie am Ende bekommen, kommentierte die Neue Osnabrücker Zeitung am Montag. Die Zeitung berichtete, dass Arbeitgebern bereits ihre "große Verwunderung" über die von ihnen erwartete Sonderprämie zum Ausdruck gebracht hätten. Schließlich sei diese Maßnahme nicht vorher mit den Tarifvertragsparteien abgesprochen worden. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, habe insofern direkt vor der Realitätsferne der Prämie gewarnt:
"Es ist unrealistisch, davon auszugehen, dass alle Unternehmen die Prämie zahlen können. Die Wirtschaftslage ist zu angespannt."
Der Arbeitgeberverband mahnte zugleich an, für eine solche Prämie brauche es ein ausreichend großes Zeitfenster, um Vereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen treffen zu können. Angesichts der normalen Dauer von Tarifverhandlung würde das Jahr 2026 dafür nicht mehr ausreichen.
Aber auch die Gewerkschaften, als Interessenvertreter der Arbeitnehmer äußerten sich nicht freudig. Der DGB monierte, dass solche Prämien im Rahmen von Tarifvereinbarungen vereinbart werden müssten. Mit anderen Worten: In der Regel würde dies nicht von der Regierung als freiwillige Maßnahme für Arbeitgeber beschlossen.
So stelle sich dem DGB die Frage, was mit den Beschäftigten der Branchen geschehe, "die gerade erst Tarifverhandlungen abgeschlossen haben". Offenbar fragte sich der DGB also erst einmal, ob Arbeitgeber ihren Beschäftigten einfach so freiwillige Prämien bezahlen dürften, ohne dass die Gewerkschaften mit einbezogen wären. Um alles ordentlich unter Dach zu Fach zu kriegen, schloss sich der DGB den Forderungen des Arbeitgeberverbands nach einer Verschiebung des Zeitfensters für die freiwillige Prämienoption ins Jahr 2027 an:
"Zudem wäre eine Verlängerung des Bezugszeitraums sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten Zugang zu ermöglichen."
Schließlich zog die NOZ noch die Expertise des wissenschaftlichen Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Sebastian Dullien, hinzu. Dieser sehe auch die Gefahr, dass viele Menschen leer ausgehen würden, weil die Bundesregierung die Möglichkeit einer freiwilligen Sonderprämie erst geschaffen habe, nach dem die Tarifverhandelungen in vielen Branchen schon abgeschlossen waren. Um keinen "Unmut" zu erzeugen, solle die Bundesregierung "die Möglichkeit schaffen, diese auch noch später auszuzahlen."
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