Totraser-Urteil: Deutsch-Türke darf abgeschoben werden

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat die Ausweisung des medial titulierten "Wollhaus-Rasers" für rechtens erklärt. Der heute 23-jährige Deutsch-Türke tötete vor drei Jahren durch rücksichtsloses Fahren einen Familienvater und verbüßt aktuell eine langjährige Haftstrafe. Seit zwei Jahren klagt er gegen seine Ausweisung in die Türkei.

Der 23-jährige Yasin H. ist in Heilbronn geboren und aufgewachsen. Laut Medienberichten ein "Wiederholungstäter" zum Thema eines verantwortungslosen Autorasers. Der zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilte Mann hatte gegen die laufende Ausweisungsverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart geklagt, scheiterte nun jedoch vor Gericht. Damit kann eine Ausweisung in die Türkei erfolgen, da laut Gericht von dem Täter "nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr ausgeht".

Der verurteilte Mann war im Februar 2023 laut Medienberichten mit seinem über 300 PS starken Auto in der Heilbronner Wollhausstraße "mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto einer Familie gekracht", so der SWR berichtend. Die Straße ist eine Tempo-40-Zone. Ein Familienvater starb noch am Unfallort, "die Ehefrau wurde schwer, die beiden Kinder wurden leicht verletzt".

Es kam zur Gerichtsverhandlung und im Urteil zu einer neunjährigen Jugendstrafe. Der SWR berichtete im April 2024:

"Das baden-württembergische Justizministerium will den Verurteilten in die Türkei ausweisen. Der Mann ist Kurde mit türkischer Staatsbürgerschaft, allerdings in Heilbronn geboren und aufgewachsen. Es gehe jetzt darum, dem Verurteilten den Aufenthaltstitel zu entziehen, sagte Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU)."

Laut Artikel wurde zu diesem Zeitraum bereits seitens der Behörden und Politik in Erwägung gezogen, "seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden und ihn aus der Strafhaft heraus abzuschieben". Laut regionaler Berichterstattung der Heilbronner Stimme (Bezahlschranke) hatte der türkische Staatsbürger dann gegen eine entsprechende Verfügung des Stuttgarter Regierungspräsidiums vom Oktober 2025 geklagt. 

Die Bild-Zeitung berichtet zusammenfassend zu dem weiteren Verlauf des Verfahrens:

"Der Türke war schon vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Revision gegen neun Jahre Jugendstrafe gescheitert. Jetzt kämpft der Totraser weiter: Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat er gegen seine geplante Abschiebung in die Türkei geklagt. Ohne Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen: Deutschland darf Yasin H. abschieben."

Der Anwalt des Angeklagten wird mit den Worten zitiert:

"'Es wird für ihn kaum möglich sein, dort in irgendeiner Form Fuß zu fassen.' Yasin H. drohten in der Türkei, wo noch Großeltern, Onkel und Tante leben, wegen seiner kurdischen Wurzeln nicht nur Diskriminierung, sondern auch wirtschaftliche Schwierigkeiten."

Laut Gerichtsurteil, so die Heilbronner Stimme berichtend, darf der 23-Jährige nach erfolgter Ausweisung "nicht vor Ablauf von mindestens acht Jahren wieder nach Deutschland oder in ein anderes Land der Europäischen Union einreisen". 

Sollte die bereits erfolgte Berufung nicht zugelassen werden "oder im anderen Fall die Klage in weiterer Instanz erneut abgewiesen werden", bedürfte es dabei grundsätzlich keiner weiteren gerichtlichen Entscheidung mehr, "um die Ausreisepflicht des 23-Jährigen zu vollstrecken", teilte ein Sprecher des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gegenüber Medienvertretern mit.

Yasin H. gilt laut Bild-Recherche "als notorischer Raser, in seiner Akte finden sich bereits vier Verkehrsdelikte". Laut Artikel wurden im Februar 2026 "Luxusautos seiner Familie beschlagnahmt". Bei dem Vorgang wurden eingesetzte Polizisten demnach "angegriffen – zwei Beamte verletzt".

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