Verweigerter Impfbefehl: Bundeswehr-Unteroffizier erneut vor Gericht

Auch im Jahr 2026 sorgt die COVID-Impfpflicht für Soldaten, die von 2021 bis 2024 galt, für Schlagzeilen und beschäftigt die Gerichte. Ein Unteroffizier der Bundeswehr, der – anders als viele Betroffene – das Glück hatte, in erster Instanz freigesprochen zu werden, muss am kommenden Donnerstag erneut vor Gericht.

Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet am Sonntag über Stefan B., den heute 37 Jahre alten Unteroffizier der Bundeswehr, der sich 2021 dem Befehl, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, verweigert hatte. Dafür stand er im Juli 2023 vor Gericht, wurde aber in erster Instanz durch das Amtsgericht Fürstenwalde freigesprochen. Das Gericht verwies auf die Gewissensfreiheit von Soldaten.

Wie nun bekannt wurde, legte die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung ein, obwohl ihr eigener Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung Freispruch beantragt hatte.

Wie die Märkische Oderzeitung in Erfahrung brachte, hatte sich eine Sonderdezernentin, die für Corona-Fälle zuständig ist, "nach ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage" dazu entschieden, gegen den Freispruch vorzugehen. 

Am kommenden Donnerstag muss Stefan B. daher erneut zum Gericht – dieses Mal in das für Berufungen zuständige Landgericht Frankfurt (Oder).

Die Impfpflicht für Bundeswehrangehörige wurde im November 2021 eingeführt und im Juli 2022 vom Bundesverwaltungsgericht gebilligt. Sie galt bis 2024, als sie wieder zurückgenommen wurde.

Stefan B. soll die Impfung zweimal abgelehnt haben, wie OAZ recherchiert hat, und damit den Befehl seines Vorgesetzten missachtet haben. Er gab an, er und sein alter Vater seien bereits Ende 2020 an COVID erkrankt gewesen – jedes Mal sei die Krankheit harmlos verlaufen. Er hatte Bedenken wegen der schnellen Zulassung des Impfstoffs.

Kurz nach Inkrafttreten der Impfpflicht soll Stefan B. einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr gestellt haben – eine Notlösung, um einer unehrenhaften Entlassung zuvorzukommen und seine Bezüge nicht zu verlieren. Doch den Antrag lehnte die Bundeswehr ab. Er sei kein genereller Impfgegner, auch kein Querdenker, soll Stefan B. in der Verhandlung am Amtsgericht Fürstenwalde vorgetragen haben.

Auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der AfD-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass "wegen des Vorwurfs einer Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten" eingeleitet worden seien.

Mehrfach wurden Soldaten bisher wegen Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung verurteilt. Beispielsweise hat im Mai 2024 das Landgericht Schweinfurt einen ehemaligen Soldaten zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt (RT DE berichtete). Oberfeldwebel Alexander Bittner dagegen musste wegen des gleichen "Vergehens" vier Monate in Haft verbringen.

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