Berlin: Mehrjährige Haftstrafen für vier "Auslandsoperateure" der Hamas

Im Februar 2025 startete erstmalig ein Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Deutschland. In Berlin ist nun der Urteilsspruch gegen vier Männer im Alter von 35 bis 58 Jahren erfolgt. Das Urteil lautet: Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Vier mutmaßliche Mitglieder der sogenannten "radikalislamischen Palästinenserorganisation" Hamas wurden am Mittwoch in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Laut Gerichtsbegründung waren die 36- bis 58-jährigen Männer laut Ermittlungsergebnissen und Verfahrenserkenntnissen als "Auslandsoperateure" für Waffendepots der Organisation in mehreren europäischen Staaten zuständig. Mit den Waffen sollten dann gezielte Anschläge auch in Deutschland verübt werden. Die Angeklagten bestritten bis zum Urteil die Vorwürfe.

Der 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts, auch Staatsschutzsenat, verhandelte seit dem 25. Februar 2025 gegen vier Männer, denen laut Anklage "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland" vorgeworfen wurde. Laut Gerichtsinformation handelt es sich bei den Angeklagten um "den im Libanon geborenen Abdelhamid Al A. (46 J.), den ägyptischen Staatsangehörigen Mohamed B. (34 J.), den im Libanon geborenen Ibrahim El-R. (41 J.) sowie den niederländischen Staatsangehörigen Nazih R. (57 J.)". 

Die vier Männer sollen als sogenannte "Auslandsoperateure" für die bewusste "Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark" zuständig gewesen sein. Dazu heißt es in einem ntv-Artikel Anfang März:

"Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten."

Das Gericht informierte dazu im Vorjahr:

"So soll der zuletzt in Berlin wohnende Angeklagte Ibrahim El-R. u.a. im Mai 2019 Schusswaffen nebst Munition in einem Erdloch in Bulgarien vergraben haben. Wenige Monate später habe er ein bereits existierendes Depot in Dänemark aufgesucht und ausgeräumt; mindestens eine der Waffen, eine Pistole, habe er anschließend mit nach Deutschland genommen. In Vorbereitung des Terrorangriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 sollen alle vier Angeklagten dann bei verschiedenen Gelegenheiten von ihren Hamas-Kontaktleuten angewiesen worden sein, deponierte Waffen verfügbar zu machen, um ggf. auch flankierende Anschläge auf europäischem Boden durchzuführen."

Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft in der Verhandlung hätten sich "zur vollen Überzeugung des Senats" bestätigt, so die Vorsitzende Richterin laut dem Berliner Tagesspiegel. Im Rahmen der Anklage war zudem der Berliner Staatsschutzsenat erstmalig in Deutschland laut der Richterin als ein Oberlandesgericht mit der Frage beschäftigt, ob "es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung handelt". Dazu heißt es weiter:

"Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigte das Gericht keine Zweifel daran, dass dies so ist. Es sprach die Männer der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig." 

Das Kammergericht der Hauptstadt verhängte daher wegen der Mitgliedschaft "und weiterer Delikte Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren". Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt.

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