Laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextrem" einstufen oder behandeln. Der Inlandsgeheimdienst muss zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, teilt das Gericht am Donnerstag mit.
Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss die Behörde demnach vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden, so das Gericht. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
Zwar liegt nach Ansicht des Gerichts eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass sich innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Geheimdienst damals mit.
Die AfD ging juristisch dagegen vor und reichte eine Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Köln ein, wo das Bundesamt der Behörde seinen Sitz hat. Nach Einreichen der Klage gab der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutet, dass die Bundesbehörde die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem bezeichnet.
Mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist allerdings erst in Monaten oder sogar Jahren zu rechnen, da das Kölner Gericht bereits für die Eilentscheidung fast ein Jahr gebraucht hat.
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