Von Felicitas Rabe
Im Dezember letzten Jahres gründete sich aus Anlass der Wiedereinführung der Wehrpflicht in Köln die Initiative "Aufruf 70 + – Gegen Militarisierung und Kriegsdienst!" Dem Netzwerk haben sich mittlerweile rund 180 Senioren und Seniorinnen angeschlossen. Am Dienstag veranstaltete die Initiative "Aufruf 70 +" in Kooperation mit der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft / Vereinigte Kriegsgegner) im Kölner Allerweltshaus eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Kriegsdienstverweigerung: "Gegen den neuen Kriegsdienst: Wie verweigern und warum?" Im zweiten Teil der Veranstaltung ging es zudem um Aktionsplanung für den kommenden Schulstreiktag gegen die Wehrpflicht, der deutschlandweit am kommenden Donnerstag, den 5. März stattfindet.
In seiner Anmoderation erklärte der Journalist Albrecht Kieser, dass sich die Initiative "Aufruf 70 +" jeglicher Parteinahme im Ukrainekrieg enthalte. Das zuletzt von der EU beschlossene 20. Sanktionspaket gegen Russland, trage allerdings nur zu einer weiteren Eskalation von außen und von innen bei. Gleichzeitig würden die Menschen in Deutschland immer weiter mit "Kriegstüchtigkeit" vernebelt und Milliarden Euro aus dem Sozialetat in den Rüstungsetat verschoben.
Christoph Tophoven von der DFG-VK Köln hat langjährige Erfahrung in der Beratung von Kriegsdienstverweigerern. In seinem Vortrag referierte er über die Geschichte der Wehrpflicht und der Kriegsdienstverweigerung in Deutschland seit dem 2. Weltkrieg, über die gesetzlichen Grundlagen und über die wichtigsten Punkte, die Kriegsdienstverweigerer hierzulande beachten sollten.
Seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht sei die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland sprunghaft angestiegen, berichtete Tophoven zu Beginn seines Referats. Die KV-Anträge seien bereits in den letzten beiden Jahren um das Dreifache gewachsen: 2023 hätten 1.079 Personen den Kriegsdienst verweigert, im Jahr 2024 habe es 2.249 KV-Anträge gegeben und im Jahr 2025 bis Oktober 3.034.
Kein Dienst an der Waffe gegen das Gewissen – Bundeswehr entscheidet über KV-Antrag
Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) regele im Absatz 3: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden." Die Crux ergebe sich aus weiteren diesbezüglichen Verordnungen.
Nachdem unter Bundeskanzler Adenauer im Jahr 1956 die Wiederbewaffnung beschlossen worden sei, seien auch die Kriegsdienstverweigerungsgesetze erstmals zur Anwendung gekommen. Bis heute gelte: Der Kriegsdienstverweigerer muss vor einer Bundeswehr-Kommission begründen, warum er den Dienst mit der Waffe nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Die Kommission entscheide anschließend, ob es sich tatsächlich um einen Gewissensentscheid handelt. (Offenbar wurde nie in Erwägung gezogen, dass auch die Kriegsdienstbefürworter ihre diesbezügliche Gewissensentscheidung von einer Kommission begründen und genehmigen lassen sollen.)
Nach einer 15-jährigen Aussetzung wird die neue Wehrpflicht seit Dezember 2025 schrittweise wieder eingeführt. Ab dem 1. Januar dieses Jahres erhielten alle männlichen und weiblichen Personen des Geburtenjahrgangs 2008 einen Fragebogen, den die Männer ausfüllen müssen. Männer, die sich freiwillig melden, werden dann in die neu eingerichteten Musterungszentren geladen. Ab dem 1. Juli 2027, also in etwa eineinhalb Jahren, werden dann alle Männer eines Jahrgangs grundsätzlich verpflichtend gemustert.
Studien hätten die Zustimmungswerte zur neuen Wehrpflicht in Bezug auf verschiedene Personenparameter ermittelt, erklärte Tophoven. Demnach gebe es, gemessen nach Alterskohorten, die höchste Wehrpflichtzustimmung mit 66 Prozent bei den über 60-Jährigen. Bezüglich der Parteizugehörigkeit seien CDU-Mitglieder mit 78 Prozent an vorderster Stelle.
Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung im sogenannten Verteidigungs- oder Spannungsfall
Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit könne das Parlament nach Artikel 115a (1) Grundgesetz einen nicht näher definierten Verteidigungs- oder Spannungsfall (Artikel 80a GG) beschließen. Ab diesem Moment gelte sofort die alte Wehrpflicht wieder, die ab 2011 nur ausgesetzt wurde. Jeder Mann im Alter zwischen 18 und 60 Jahren könne dementsprechend sofort zum Kriegsdienst eingezogen werden.
Männer, die den Kriegsdienst im Laufe ihres Lebens verweigert hätten, dürften nicht an die Front geschickt, sondern nur für Dienste ohne Waffen eingesetzt werden. Die damit in Kraft tretende Einschränkung der individuellen Berufsfreiheit sei im Artikel 12a GG geregelt. Im "Spannungsfall" seien alle Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren für eine unbefristete Zeit zum Sanitätsdienst verpflichtet und alle Männer von 18 bis 60 Jahren für eine unbefristete Zeit zum Kriegsdienst beziehungsweise Dienst ohne Waffe.
Die Bedarfswehrpflicht
2025 hieß es zunächst, nach Versendung der Fragebögen warte die Bundeswehr ab, ob sich genügend Freiwillige zum Wehrdienst meldeten. Sollten nicht genügend zusammenkommen, werde die Bundeswehr weitere junge Männer zwangsverpflichten. Dieses Vorgehen wurde zuletzt für unzulässig erklärt. Insofern müsse das Parlament nun bei einem Mangel an Freiwilligen Grundwehrdienstlern neu über ein Wehrpflichtgesetz entscheiden.
Junge Männer, die nach dem 17. Geburtstag planten, für längere Zeit ins Ausland zu gehen, müssten eine Genehmigung von der Bundeswehr einholen. Sollten sie ihre Musterungsfragebögen nicht rechtzeitig einreichen, würde ihnen binnen Frist von einem Monat ein weiterer Fragebogen per Einschreiben geschickt. Sollten sie diesen nicht fristgerecht zurücksenden, drohe ein Bußgeld. Wehrdienstpflichtige, die sich im Ausland aufhalten, könnten aus NATO-Ländern nach Deutschland ausgeliefert werden.
Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz
Im § 1 des KDVG (Kriegsdienstverweigerungsgesetz) heißt es:
(1) Wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
(2) Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten.
Wie man verweigert – Gründe für den Gewissensentscheid
Der Kriegsdienstverweigerer muss gegenüber der Bundeswehr seinen Gewissensentscheid schriftlich darlegen und seine persönliche Motivation erklären. Im KV-Antrag könne er moralische, religiöse oder politische Gründe anführen. Die ersten KVs der Bundesrepublik hätten sich bei ihrer Begründung häufig auf Berichte ihrer Großeltern aus dem Zweiten Weltkrieg bezogen. Die Generation, die die Nazizeit und den Zweiten Weltkrieg in Deutschland noch erlebte, sei mittlerweile fast ausgestorben. Dafür erführen viele junge Menschen von aus Kriegsgebieten geflohenen Mitschülern, was man im Krieg erlebe. Die berichteten Erlebnisse von Kriegsflüchtlingen könnten dementsprechend auch zu einer Gewissensentscheidung führen.
Seinen Gewissensentscheid gegenüber der Bundeswehr mithilfe von KI schreiben zu lassen sei nicht empfehlenswert. Aus den gleichen Gründen solle man auch keine vorgefertigten Textbausteine von Kriegsdienstbloggern oder Ähnlichem verwenden. Die Darlegung der Gründe müsse die persönliche Sichtweise beinhalten. Dem KV-Antrag müsse ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden.
Nach Einreichung des KV-Antrags werde man auf jeden Fall zu einem Musterungstermin eingeladen. Nur nach Tauglichkeitsfeststellung würde der KV-Antrag von der Bundeswehr geprüft. Sollte der Kriegsdienstverweigerer die Musterung ablehnen, werde sein KV-Antrag automatisch nicht geprüft.
Zeitpunkt der Antragstellung
Aktuell würden, soweit es Tophoven bekannt sei, fast alle KV-Anträge von der Bundeswehr anerkannt. Aber auch aus anderen Gründen sei es gut, jetzt einen KV-Antrag zu stellen, wenn man den Kriegsdienst verweigern wolle:
Denn nach einem bereits gestellten KV-Antrag könne man auch im "Spannungsfall" bis zur Entscheidung über den Antrag nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden, sondern nur zum Zivildienst. Sobald der "Spannungsfall" einmal ausgerufen sei, könne man zwar noch einen KV-Antrag stellen, man würde aber dennoch eingezogen, bis darüber entschieden sei.
Um möglichst viele freiwillige Wehrdienstler zu motivieren, bekämen Soldaten im Grundwehrdienst aktuell den besonders hohen Sold von rund 2600 Euro brutto. (netto für den unverheirateten Soldaten: rund 2300 Euro). Der hohe Sold sei offenbar auch ein Grund, warum die CDU auf die schnelle Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht dränge. Tophoven geht davon aus, dass dann der Sold zügig wieder herabgesetzt würde.
Junge Menschen dürften ab dem Alter von siebzehneinhalb Jahren ohne Zustimmung der Eltern verweigern. Als zunächst untauglich eingestufte Personen könnten sich nicht darauf verlassen, nie eingezogen zu werden. Man könne wiederholt gemustert und schließlich doch für tauglich befunden werden.
Ein Kriegsdienstverweigerer sollte sich bei seinem KV-Antrag Mühe geben oder Beratung in Anspruch nehmen. Zwei Versuche habe ein Verweigerer kostenlos, beim dritten KV-Antrag entscheide das Verwaltungsgericht. Die Kosten müsse dann der Verweigerer bezahlen. Die DFG / VK bietet regelmäßig Beratung für Kriegsdienstverweigerer an.
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