Hessens Innenminister will Abschiebungen durch Handyüberwachung erleichtern

Wenn die Ausländerbehörde beschließt, jemand sei ausreisepflichtig, heißt das noch lange nicht, dass abgeschoben wird. Fernsehdokumentationen zeigten bereits, dass es oft mehrere Anläufe braucht, bis der Betroffene überhaupt angetroffen werden kann.

Auf der nächsten Innenministerkonferenz der Bundesländer im Juni will der hessische Innenminister Poseck einen Plan zur Überwachung Ausreisepflichtiger vorlegen: Als "kurzfristig einsetzbare weitere Fahndungsmaßnahme" solle die Polizei technische Möglichkeiten erhalten, um "Ausreisepflichtige, die sich einer Abschiebemaßnahme entziehen, zu orten". Dies erklärte er bei der Präsentation der Abschiebezahlen für Januar 2026.

In Hessen lebten Ende 2025 über 13.400 ausreisepflichtige Personen. Im Verlauf des vergangenen Jahres wurden 1.941 Personen abgeschoben und 3.136 weitere reisten freiwillig aus. 1.365 geplante Abschiebungen scheiterten.

Um diese Fälle geht es Poseck. "Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen", meinte er. Die Lösung soll in der Ortung von Mobiltelefonen und sogar Observationen liegen.

Die Initiative stieß allerdings sofort auf Widerstand. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, erklärte, Poseck wolle wohl, dass die Polizei sich "die perfide Menschenjagd der amerikanischen ICE-Behörde abgucke". Die Ausländerbehörden sollten, so Kopelke, erst einmal "die eigenen Vollzugsdefizite endlich auflösen und nicht die Polizei für Observationen und Handyortungen missbrauchen."

Auch Juristen haben Bedenken angemeldet. Schließlich fänden die meisten Abschiebungen unangekündigt statt. Die Person, die abgeschoben werden solle, könne also gar nicht wissen, dass sie sich durch ihre Abwesenheit einer Abschiebung entziehe. Das würde keine Überwachung rechtfertigen.

Sollten sich die Innenminister dennoch für diese Überwachung entscheiden, bräuchte es erst einmal eine Rechtsgrundlage dafür. Das Aufenthaltsrecht bietet keine Grundlage für derartige Maßnahmen. Poseck erklärte: "Wir müssen dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben." Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei legitim: "Es ist sachgerecht, das staatliche Vollzugsinteresse höher zu gewichten."

Wie schwierig es oft ist, Abschiebungen durchzuführen, gerät meist dann ins Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn wieder einmal ein längst Ausreisepflichtiger eine schwere Straftat begeht. Oft sind das Personen, die bereits zuvor durch Straftaten aufgefallen sind. Die meisten Ausreisepflichtigen sind das jedoch nicht.

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