Anfang Februar starteten mehrere Medienportale eine Artikelserie zum Thema einer vermeintlichen "Vetternwirtschaft-Affäre" in den Reihen der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Im Rahmen eines Interviews schaltete sich nun Bundeskanzler Friedrich Merz im Gespräch mit den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft in die Diskussion ein. So erklärte er, dass "angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs", die Bundesregierung nicht darum herumkommen werde, "möglicherweise" mit einer neuen gesetzlichen Regelung auf die Umstände zu reagieren.
"Wie die AfD ihre Familien mit Staatsgeldern versorgt" lautete die erste Schlagzeile des T-Online-Portals zur Causa "AfD-Vetternwirtschaft". Der Artikel nutzte Recherchen zum direkten Angriff auf den sachsen-anhaltinischen AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, dem aktuell hohe Gewinnchancen bei den Landtagswahlen am 6. September zugetraut werden.
Hauptkritikpunkt der laufenden Medienkampagne sind sogenannte Überkreuzbeschäftigungen und damit verbundene Anstellungsverhältnisse, bei denen Abgeordnete nicht eigene Angehörige beschäftigen, sondern Familienmitglieder oder enge Vertraute von Parteifreunden in ihren parlamentarischen Büros anstellen.
Bundeskanzler Friedrich Merz kritisiert nun diese Realitäten mit scharfen Worten. So heißt es ankündigend im Interview mit der Rheinpfalz (Bezahlschranke) auf die Frage, "wie der Staat verhindern könne, dass sich Politiker schamlos an ihm bereichern":
"Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen."
Im T-Online-Artikel heißt es zu den Gerüchten und Unterstellungen:
"'Das hat mafiöse Ausmaße', sagte t-online eine Person, die den Landesverband seit Jahren gut kennt. Abgeordnete im Bundestag und im Europaparlament würden 'als Milchkühe' verwendet."
Der Berliner Tagesspiegel beteiligt sich an der Kampagne mit der gestrigen Artikelzusammenfassung (Bezahlschranke):
"Es hört nicht auf: Immer neue Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei der AfD. Mütter, Fußball-Freunde und Ehefrauen von AfD-Abgeordneten bekommen hoch vergütete Posten bei ihren Kollegen zugeschoben. Wer arbeitet für wen? Und gibt es Konsequenzen?"
Laut Spiegel-Artikel hätten vor den aktuellen Aussagen des Kanzler Politiker aus SPD und CDU bereits "eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes angeregt", um darüber nachweisliche Vetternwirtschaft zu unterbinden. Merz erklärte dazu im Interview:
"Wir müssen die AfD aber nicht nur in der Sache hart stellen, sondern sie auch als die Partei der vermeintlichen Saubermänner und Patrioten mit ihrem tatsächlichen Verhalten konfrontieren: Die Partei ist geprägt von einer tief verankerten Filz- und Vetternwirtschaft."
Laut geltendem Abgeordnetengesetz des Bundestags sind direkte Anstellungsverhältnisse genau festgelegt. So heißt es in § 12 Amtsausstattung, Absatz3:
"Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig."
Eine mögliche Beschäftigung genannter Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist dabei nicht explizit geregelt.
Zum Thema konstanter Umfragewerte der AfD erklärte Merz, dass die andauernde Zustimmung der Partei in Großteilen der Bevölkerung, vor allem in Ostdeutschland, "auch auf ein Fehlverhalten" der CDU zurückzuführen sei:
"Die CDU hat zu lange zu viel Raum gelassen für die Themen, die heute von der AfD in einer völlig unzulässigen Vereinfachung beherrscht werden, zum Beispiel das Thema Migration."
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